2024-05-08T14:46:11.570Z

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So ist der Auf- und Abstieg in den Kreisligen in Mönchengladbach-Viersen geregelt.
So ist der Auf- und Abstieg in den Kreisligen in Mönchengladbach-Viersen geregelt. – Foto: Thomas Rinke

Update: So läuft der Auf- und Abstieg in den Gladbacher Kreisligen

Kreisliga-Aufsteiger und -Absteiger: Wer im Fußballkreis Mönchengladbach-Viersen aufsteigen darf und absteigen muss, erfahrt ihr im FuPa-Erklärtext. Die Aufstiegsregeln und Abstiegsregeln von Mönchengladbach-Viersen einfach erklärt (Stand 22.5.23).

Immer dann, wenn der Frühling da ist, mehren sich die Fragen bei FuPa, in denen es um die Auf- und Abstiegsregelung in den 13 Kreisen des Niederrheins geht. Wie ihr das von uns gewohnt seid, versuchen wir auch diesmal, für Euch ein wenig Licht ins Dunkel der teils nicht ganz leicht zu verstehenden Regelungen zu bringen.

Der Kreis Mönchengladbach-Viersen ist in der Saison 2022/23 einer von nur zwei Kreisen, die vom "erweiterten Aufstieg" in die Bezirksliga profitieren, das heißt, dass neben dem Meister zusätzlich auch der Zweite der Kreisliga A in die Bezirksliga aufrückt. Diese beiden Aufsteiger gibt es auch in allen möglichen Konstellationen. Die Zahl der Absteiger richtet sich allerdings nach der Zahl der Teams aus dem Kreis, die aus der Bezirksliga absteigen müssen. Zu berücksichtigen ist hier vorab: Es haben zwar mit dem TDFV Viersen, dem VfB Korschenbroich und Blau-Weiß Concordia Viersen inzwischen bereits drei Mannschaften zurückgezogen, doch der TDFV tat das so zeitig, dass er in diese Rechnung schon nicht mehr einbezogen wurde. Bei drei Absteigern aus der Bezirksliga, weniger sind nicht mehr möglich, steigen vier Teams ab, es kommen sportlich also zwei hinzu. Für jeden weiteren Absteiger in der Bezirksliga steigt auch ein weiterer A-Ligist ab, es könnte neben den beiden Rückzügen also maximal drei sportliche A-Liga-Absteiger geben.

Für den Aufstieg in die Kreisliga B gilt: Steigen zwei oder mehr Bezirksliga-Teams aus dem Kreis ab, was ja bereits sicher ist, so sind lediglich die Meister der beiden B-Liga-Gruppen aufgestiegen. Schwanken kann auch die Zahl der Absteiger in der Kreisliga B. Vier Absteiger wären es in der Kreisliga B bei zwei Absteigern aus der Bezirksliga gewesen, für jeden weiteren Absteiger in der Bezirksliga kommt auch hier einer dazu. So müsste es also bei drei Bezirksliga-Absteigern, die dann fünf in der Kreisliga B zur Folge hätten, ein Entscheidungsspiel geben, und zwar der beiden Drittletzten. Bei vier Bezirksliga-Absteigern sind je drei B-Ligisten fest abgestiegen.

In der Kreisliga C hat der Kreis sich auch für ein Modell mit fünf Gruppen entschieden, aus denen die besten Teams danach in zwei Aufstiegsrunden wandern. Dort steigen jeweils die beiden Meister in jedem Fall auf. Die Zweit- und Drittplatzierten treten überkreuz gegeneinander an, die beiden Sieger dieser Partien ermitteln dann noch einen dritten Aufsteiger in die Kreisliga B.

Für die Feststellung des Tabellenstandes in den Kreisligen werden die Regelungen der FVN-Durchführungsbestimmungen – Punkt 23 – übernommen. Bei Punktgleichheit gilt der direkte Vergleich vor der Tordifferenz.

Ihr habt einen Fehler entdeckt? Das kann bei der Fülle an Informationen und Bestimmungen immer mal passieren. Dann meldet Euch doch bitte unter fupa@rp-digital.de, wir kümmern uns dann darum.

Aufrufe: 022.5.2023, 11:00 Uhr
Sascha KöppenAutor