2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
So ist der Auf- und Abstieg im Kreis Kleve-Geldern geregelt.
So ist der Auf- und Abstieg im Kreis Kleve-Geldern geregelt. – Foto: Thomas Rinke

Update: So läuft der Auf- und Abstieg in den Klever Kreisligen

Kreisliga-Aufsteiger und -Absteiger: Wer im Fußballkreis Kleve-Geldern aufsteigen darf und absteigen muss, erfahrt ihr im FuPa-Erklärtext. Die Aufstiegsregeln und Abstiegsregeln von Kleve-Geldern einfach erklärt (Stand: 22.5.23).

Immer dann, wenn der Frühling da ist, mehren sich die Fragen bei FuPa, in denen es um die Auf- und Abstiegsregelung in den 13 Kreisen des Niederrheins geht. Wie ihr das von uns gewohnt seid, versuchen wir auch diesmal, für Euch ein wenig Licht ins Dunkel der teils nicht ganz leicht zu verstehenden Regelungen zu bringen.

Glücklich schätzen können sich die Vereine in der Kreisliga A Kleve-Geldern. Denn der Kreis gehört zu den Auserwählten, die für die Spielzeit 2022/23 zwei Aufsteiger in die Bezirksliga stellen dürfen. Das geschieht auch in allen Konstellationen ungeachtet der Bezirksliga, die dann aber wiederum beim Abstieg aus der Kreisliga A eine größere Rolle spielt. Dabei gibt es nur eine entscheidende Trennlinie. Steigen nicht mehr als zwei Bezirksligisten aus dem Kreis Kleve-Geldern ab, so steigen als Folge nur vier Teams aus der Kreisliga A in die Kreisliga B ab. Da es jedoch drei oder sogar vier Absteiger aus der Bezirksliga, Gruppe 4 in den Kreis geben wird, sind es fünf Absteiger. Bei vier Bezirksliga-Absteigern würde das im Gegenzug bedeuten, dass die kommende Kreisliga A mit 17 statt 16 Mannschaften an den Start geht.

Entscheidungsspiele in der Kreisliga B und C möglich

Der Aufstieg für die Kreisliga B ist ebenfalls an die Absteiger der Bezirksliga gekoppelt. Da die Zahl von drei oder gar vier Absteigern bereits feststeht, steigen lediglich die Meister der Kreisliga B noch auf. Auswirkungen der Bezirksliga gibt es auch auf den Abstieg in der Kreisliga B. Bei drei oder vier Absteigern aus der Bezirksliga müssen acht Mannschaften aus der Kreisliga B absteigen, also jeweils vier pro Gruppe.

Bei vier Gruppen in der Kreisliga C ist auch hier die Aufstiegsregelung verständlicherweise nicht ganz leicht. Fünf Mannschaften steigen in die Kreisliga B auf, wenn zwei oder mehr Kreisteams in der Bezirksliga absteigen sollten, was ja bereits sicher ist. Das bedeutet, dass die vier Meister in jedem Fall aufgestiegen sind. In der Folge müssen die Gruppenzweiten in Entscheidungsspielen einen weiteren Aufsteiger ermitteln.

Für alle Kreisligen gilt bei Punktgleichheit folgende Regelung: Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheiden zuerst die Spiele der betreffenden Mannschaften mit Torverhältniswertung gegeneinander (direkter Vergleich). Besteht hier Gleichstand, entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.

Ihr habt einen Fehler entdeckt? Das kann bei der Fülle an Informationen und Bestimmungen immer mal passieren. Dann meldet Euch doch bitte unter fupa@rp-digital.de, wir kümmern uns dann darum.

Aufrufe: 022.5.2023, 10:45 Uhr
Sascha KöppenAutor