2024-07-25T15:23:38.261Z

Allgemeines
– Foto: FLVW Münster

Sichert Perspektivliga dem Kreis Münster den zweiten Direktaufsteiger?

Der Fußball-Kreis Münster hat wie viele andere Kreise mit dem vermehrten Abmelden von Mannschaften im Seniorenbereich zu kämpfen.

Ein negativer Nebeneffekt ist, dass voraussichtlich zur kommenden Saison der zweite Direktaufsteiger zur Bezirksliga verloren geht (wir berichteten). Nun soll ab dem Sommer eine "Perspektivliga" als Kreisliga D mit maximal acht Mannschaften pro Staffel eingeführt werden, um auch Vereinen und Mannschaften mit einem kleinen Kader einen angemessenen Spielbetrieb zu ermöglichen. So schreibt es der Fußball-Kreis Münster in seiner Pressemitteilung. Ein guter Schachzug, denn wahrscheinlich würde schon eine Staffel mit acht zusätzlichen Mannschaften zunächst wieder dauerhaft den zweiten Direktaufsteiger sichern.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Pilotprojekt im Kreis Münster: Fußball-Kreisligen werden mit einer Perspektivliga ergänzt

Der FLVW Kreis Münster stellt sich den Herausforderungen der aktuellen Entwicklungen und geht mit einer ersten Maßnahme gegen das vermehrte Abmelden von Mannschaften im Seniorenbereich vor.

Um Vereinen und Mannschaften mit einem kleinen Kader einen angemessenen Spielbetrieb zu ermöglichen, wird ab der kommenden Saison eine „Perspektivliga“ die Kreisligen der Senioren ergänzen.

In dieser Liga, die spieltechnisch als Kreisliga D unter den C-Ligen eingegliedert wird, sollen vor allem Mannschaften spielen, die in personellen Engpässen geraten sind oder sich im Aufbau befinden. Auch für Ü 32 Teams, die sich mehr Spiele wünschen, kann diese Liga eine Alternative sein.

In der neuen Perspektivliga soll im Regelfall nur alle zwei Wochen ein offizieller Spieltag angesetzt werden. Zudem sind die Mannschaften freier mit Spielverlegungen. Spielausfälle aufgrund Nichtantritt einer Mannschaft sollen hier gar komplett vermieden werden.

Wenn eine Mannschaft im Folgejahr über einen breiteren Kader verfügt, kann sich die Mannschaft wieder im normalen Spielbetrieb der Kreisliga C eingliedern lassen. Damit das möglich ist, ist jeder Tabellenplatz in der neuen Liga aufstiegsberechtigt. Absteiger aus der Kreisliga C wird es dagegen nicht geben. Die Teilnahme in der Perspektivliga, die auf Verbandsebene als Pilotprojekt gilt, ist rein freiwillig.

Andree Kruphölter, Vizepräsident Fußball des FLVW, begrüßt das Projekt des Kreises Münster: „Ich bin immer froh, wenn Kreise den Mut haben, neue Dinge auszuprobieren, um den Vereinen entgegenzukommen. Das Pilotprojekt des Kreises Münster ist enorm spannend und hilft möglicherweise Mannschaften, den Spielbetrieb aufrechtzuhalten.“

Der Kreisvorsitzende Norbert Krevert sieht darin auch eine Chance, verlorene Teams zurückzugewinnen oder neue Teams zu gewinnen: „Ich bin mir sicher, dass wir mit dieser Liga schon in dieser Saison einige Mannschaften hätten retten können.“ Der Vorsitzende des Kreisfußballausschusses, Helmut Thihatmar, ergänzt: „Trotzdem handelt es sich um eine Testphase und die Vereine entscheiden am Ende über das Angebot.“

Krevert und Thihatmar haben das Projekt selbst entwickelt. Alle aufgeführten Regelungen entsprechen den Satzungen und Ordnungen des Verbandes. Nach Vorstellung beim Verband und deren Absegnung sollen die Vereine jetzt relativ früh die Möglichkeit bekommen, mit dieser Perspektive die Planungen der neuen Saison aufzunehmen.

Die neue Perspektivliga im Überblick:

Grund der Maßnahme:

Um Mannschaften mit einem kleinen Kader die Möglichkeit zu bieten, mit einem überschaubaren Leistungs- und Termindruck eine Saison durchzuspielen, soll die Perspektivliga helfen. Vor allem möchte der Kreis Münster damit eine erste Maßnahme ergreifen, um die Häufigkeit von Mannschaftsabmeldungen entgegenzuwirken.

Für folgende Mannschaftsgruppen kann die Liga ein Angebot sein:

  • „Einstiegsjahr“ für einen neu-gegründeten Verein oder einer neuen Mannschaft.
  • Meldung einer unteren Vereinsmannschaft, wenn der Verein sich unsicher ist, dass mit dem vorhandenen Kader eine Spieltags-intensive Saison durchgespielt werden kann.
  • Vereine oder Mannschaften, die eine hohe Anzahl an Abgängen haben und mindestens ein Jahr überbrücken möchten bzw. müssen, um den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten.
  • Ü 32 Teams, die einen regelmäßigeren Spielbetrieb wünschen. Diese werden dann allerdings als die X. Mannschaft des jeweiligen Vereins aufgeführt und nicht als Ü 32 Auswahl. Demnach können hier auch jüngere Spieler jederzeit unterstützen oder aushelfen.

Rahmenbedingungen der Perspektivliga:

  1. Die Perspektivliga wird im System als Kreisliga D eingestellt.

  2. Die Staffelgröße soll bei maximal 8 Teams begrenzt sein. Bei kleineren Gruppen kann auch mehrmals gegeneinander gespielt werden. Die Höchstzahl von 14 Pflichtspielen pro Saison soll nicht überschritten werden. Den Mannschaften steht es frei, Freundschaftsspiele auch während der Saison zu vereinbaren, wenn sie eine höhere Anzahl an Spielen wünschen.

  3. Ist absehbar, dass eine Mannschaft für die Folgesaison einen kleinen Kader hat, so kann der Verein die Mannschaft für die Perspektivliga (Kreisliga D) melden. Dadurch soll eine Abmeldung im Laufe der Saison vermieden werden.

  4. In der Folgesaison hat jede Mannschaft dieser Liga die Möglichkeit – wenn wieder ein größerer Kader zur Verfügung steht und sich die Perspektive ändert - sich wieder für die Kreisliga C anzumelden, unabhängig vom Tabellenplatz. Das wird dadurch ermöglicht, dass vor der Saison in der Auf- und Abstiegsregelung festgelegt wird, dass jeder Tabellenplatz dieser Liga aufstiegsberechtigt ist.

  5. Neue Vereine oder Mannschaften können sich per Antrag weiterhin direkt für die Kreisliga C anmelden, um am normalen Regelspielbetrieb teilzunehmen. Dieser Antrag muss jedoch vom Kreisvorstand genehmigt werden. Voraussetzung für die Genehmigung ist z.B. eine angemessene Kadergröße, so dass die Mannschaft in der Lage ist, ohne Nichtantritte eine Saison durchzuspielen. Damit sollen Abmeldungen aus den C-Ligen vermieden werden. Die Entscheidung über die Eingruppierung erfolgt auf Beschluss des Kreisvorstandes, jedoch stets unter Einbezug des jeweiligen Vereins.

  6. Der Rahmenspielplan der Kreisliga D wird flexibler gestaltet als die Kreisligen A, B und C. Demnach soll in der Regel nur alle zwei Wochen ein Pflichtspiel stattfinden. Dadurch haben die Mannschaften einen größeren Spielraum für Spielverlegungen. So können z.B. die spielfreien Sonntage für Verlegungen genutzt werden. Ansetzungswünsche (wann zuhause und wann auswärts) können hierbei allerdings aus Gründen des Ansetzungsschlüssels nicht berücksichtigt werden. Die Möglichkeit vom Tausch des Heimrechts bleibt natürlich bestehen, um auf die Platzbelegungen der Vereine Rücksicht zu nehmen.

  7. Der Gegner soll einem Verlegungswunsch grundsätzlich immer entgegenkommen, wenn ein Verein nicht antreten kann. Da jede Mannschaft aufstiegsberechtigt ist, wird der Wettbewerb durch die „erwünschte Verlegung“ nicht verzerrt.

  8. Der Meister der Kreisliga D erhält offiziell die Meisterurkunde, um dieser Liga nicht den gesunden, sportlichen Wettbewerb gänzlich zu entziehen.

  9. Aus der Kreisliga C steigen keine Vereine in die Perspektivliga (Kreisliga D) ab.

  10. Die Spielordnung und die Durchführungsbestimmungen sind auch in der Perspektivliga bindend. Ausnahmen zu diesen Regelungen (z.B. flexibler Spielbetrieb) werden gesondert erfasst. Das heißt z.B., dass Spieler aus höheren Mannschaften nicht beliebig eingesetzt werden können. Auch handelt es sich hierbei um eine offizielle Mannschaft des Vereins.

  11. Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, geringfügige Anpassungen der o.g. Regelungen vorzunehmen.
Aufrufe: 030.1.2023, 14:00 Uhr
sb/PMAutor