
Nach dem dramatischen Abstieg aus der Flens-Oberliga muss der Traditionsverein Eutin 08 einen herben Rückschlag abseits des grünen Rasens hinnehmen. Das Geschäftsführende Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußball-Verbandes (SHFV) hat zwei weitreichende Anträge der Ostholsteiner offiziell abgelehnt. Der Verein hatte nach dem bitteren Gang in die Landesliga sowohl einen Antrag auf Akteneinsicht in das Urteil zur Partie des MTSV Hohenwestedt gegen den 1. FC Phönix Lübeck II gestellt als auch die direkte Aufnahme seiner ersten Herren-Mannschaft in die Flens-Oberliga für das anstehende Spieljahr 2026/27 beantragt.
Beiden Begehren erteilte die Verbandsführung nun eine klare Absage. Damit steht fest, dass der sportliche Abstieg der Eutiner endgültig besiegelt ist und der Club in der Landesliga antreten muss.
Die Vorgeschichte zu diesem juristischen Nachspiel gleicht einem sportlichen Krimi: Am vorletzten Spieltag schien die Fußballwelt an der Eutiner Waldeck-Kampfbahn noch vollkommen in Ordnung zu sein. Mit einem viel umjubelten 2:1-Auswärtssieg bei der Kaltenkirchener TS feierten die Rosenstädter den vermeintlichen Klassenerhalt in der höchsten schleswig-holsteinischen Amateurklasse.
Doch die Freude währte nur kurz: Am drauffolgenden Mittwoch vor dem finalen 30. Spieltag gab der SHFV der Beschwerde des MTSV Hohenwestedt bezüglich deren Partie gegen die Regionalliga-Reserve des 1. FC Phönix Lübeck recht. Durch diese nachträgliche Spielumwertung am grünen Tisch veränderte sich das Tableau im Tabellenkeller dramatisch.
Am letzten Spieltag kam es dadurch zu einem echten, hochemotionalen Endspiel um den Ligaverbleib direkt in Eutin – ausgerechnet zwischen den Rosenstädtern und dem MTSV Hohenwestedt. Die Gäste aus Hohenwestedt nutzten ihre unverhoffte zweite Chance, siegten im direkten Duell deutlich mit 3:0 und schnappten Eutin 08 in sprichwörtlich letzter Sekunde den letzten freien Platz in der Oberliga Schleswig-Holstein weg.
In der Begründung des SHFV-Präsidiums wird deutlich, dass für die Anträge der Eutiner keine rechtliche Grundlage vorhanden ist. Das Gremium entschied einstimmig, dass ein sogenanntes Gnadenrecht gemäß § 66 der Rechts- und Verfahrensordnung des SHFV im vorliegenden Fall schlichtweg nicht in Betracht kommt. Die Verbandshüter argumentierten, dass es sich bei der Entscheidung zur Partie zwischen dem 1. FC Phönix Lübeck II und dem MTSV Hohenwestedt vom 29. April 2026 nicht um eine klassische Sanktion handele. Vielmehr handele es sich um eine formelle Spielumwertung, wie sie im Laufe einer regulären Saison in jeder Spielklasse und zu jeder Zeit vorkommen kann.
Auch das geforderte Recht auf Akteneinsicht wurde den Eutiner Verantwortlichen verwehrt. Das Geschäftsführende Präsidium des SHFV erkenne kein rechtliches Interesse von Eutin 08 an den Akten an. Da sich das abgeschlossene Verfahren ausschließlich mit einer Spielberechtigung befasste, an der keine Mannschaft des antragstellenden Vereins Eutin 08 unmittelbar beteiligt war, bleibt die Akte für Außenstehende geschlossen. Für die Ostholsteiner gilt es nun, den Blick nach vorne zu richten und den Wiederaufbau in der Landesliga in Angriff zu nehmen.