2024-04-25T14:35:39.956Z

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Markus Ujwari verursachte durch Reklamieren einen Freistoß.
Markus Ujwari verursachte durch Reklamieren einen Freistoß. – Foto: FuPa

Phantomtor und klar regelwidriger Freistoß: Zieht die SG Eichenfeld nach Schiri-Ärger vor Gericht?

SGE sieht sich benachteiligt

Die SG Eichenfeld erwägt nach zwei kontroversen Schiedsrichterentscheidungen im Spiel gegen Unterbruck II rechtliche Schritte. Die Erfolgschancen sind gemischt.

Unterbruck/Eichenfeld – Ein Gegentreffer nach einem wegen Reklamierens ausgesprochenen Freistoß und ein Phantomtor – beim 2:2 gegen Unterbrucks Zweite haderte die SG Eichenfeld mit zwei Schiedsrichterentscheidungen und überlegt jetzt, vor das Sportgericht zu ziehen. Doch wie erfolgversprechend wäre das?

Tore, die keine sind, gab es sogar schon in der Bundesliga: Bei Thomas Helmer im Jahr 1992 wurde die Partie wiederholt – Stefan Kießlings Phantomtor vor acht Jahren behielt seine Gültigkeit. Ob die SG Eichenfeld gegen das 2:2 vom vergangenen Wochenende protestieren wird, ist noch unklar.

Die SGE führte beim FCA Unterbruck II mit 1:0, als in der 62. Minute ein langer Ball in die Eichenfelder Hälfte geschlagen wurde. Die Gäste klärten ins Aus, zuvor hatte der Eichenfelder Markus Ujwari aber Abseits reklamiert. Schiedsrichter Selahattin Sen zeigte Ujwari dafür die Gelbe Karte und entschied nicht auf Einwurf, sondern auf Freistoß. Von dort, wo Ujwari gestanden hatte – kurz vor dem eigenen Strafraum. Und prompt verwandelte Johannes Georgi den Standard direkt zum 1:1.

Zehn Minuten später die nächste verrückte Torszene: Leon Kern erzielte das 2:1 für Unterbruck II – nur lag die Kugel nicht im, sondern neben dem Kasten. Tatsächlich entdeckte Schiedsrichter Sen ein Loch im Tornetz, durch das der Ball rausgekullert hätte sein können. Die SGE will nun die juristischen Möglichkeiten prüfen. Abteilungsleiter Niklas Reuter berichtet, er habe beide Szenen dem Spielleiter geschildert.

Wie es genau weitergehen soll, wissen die Eichenfelder aber noch nicht. Sollten sie Anklage beim Sportgericht des Bayerischen FußballVerbands (BFV) erheben, wird das Gericht Aussagen von beiden Seiten hören. „Je nachdem, wie griffig diese Stellungnahmen sind, ist das Gericht frei, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen und andere Beweismittel zuzulassen“, erklärt BFV-Pressesprecher Fabian Frühwirth. Kreisspielleiter Ludwig Schmidt meint zu den Erfolgschancen eines Eichenfelder Protests: „Nach meinem Gefühl wird das mit dem Tornetz schwierig, aber die Freistoßentscheidung hat vielleicht berechtigte Chancen, wenn ein Regelverstoß nachgewiesen wird.“ Der Grund ist der oft bemühte Begriff der Tatsachenentscheidung: Hat der Schiedsrichter eine Szene wahrgenommen und auf eine bestimmte Weise bewertet, gibt es daran im Nachhinein nichts mehr zu rütteln – so wie beim 2:1 der Unterbrucker.

Anders ist die Sachlage laut Schmidt beim zwischenzeitlichen 1:1-Ausgleich. Hier hätte die Partie mit einem Einwurf fortgesetzt werden müssen. Die Entscheidung auf Freistoß sei eine falsche Regelanwendung gewesen und hätte deswegen Chancen auf eine Zustimmung des Gerichts. Diese wiederum hängt davon ab, ob „der Regelverstoß schwerwiegende Konsequenzen für den Ausgang des Spiels hatte“, sagt Frühwirth. Hier spielt eine Rolle, ob die benachteiligte Mannschaft in Führung lag oder wie lange noch zu spielen war. Grundsätzlich gilt: Je später und für den Spielausgang bedeutender der Vorfall ist, umso größer die Erfolgschancen. Nun mögen die Eichenfelder natürlich zu Recht sagen, die Partie wäre ohne den Ausgleichstreffer anders verlaufen, doch „man kann halt schwer das Gegenteil beweisen“, sagt Frühwirth.

Insgesamt ist das also eine sehr schwer einzuschätzende Gesamtsituation. Eine Entscheidung der SGE, ob sie offiziell Protest einlegen wollen, steht noch aus. Der Gerichtsprozess würde 42,32 Euro kosten. Doch Coach Ludger Reuter meint: „Wir werden sicher nicht bis zum Letzten gehen.“ (Sebastian Bergsteiner)

Aufrufe: 016.9.2022, 07:00 Uhr
Redaktion FreisingAutor