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„Geht langsam in Richtung Diskriminierung“ – Türkgücü erwägt Einspruch gegen Wacker-Urteil

Partie wird für Wacker gewertet

von Michel Guddat · 01.05.2025, 14:21 Uhr · 0 Leser
Das Hinspiel in Burghausen verlor Türkgücü München um Kapitän Michael Hutterer mit 0:1.
Das Hinspiel in Burghausen verlor Türkgücü München um Kapitän Michael Hutterer mit 0:1. – Foto: Mike Megapix/FuPa

Es wäre die zweite Partie, die Türkgücü München am grünen Tisch verliert. Doch die Münchner fühlen sich benachteiligt – und erwägen Einspruch.

München – Das Sportgericht Bayern hat entschieden: Die am 19. April 2025 ausgefallene Partie zwischen Türkgücü München und dem SV Wacker Burghausen wird mit 2:0 zugunsten von Burghausen gewertet. Türkgücü München wird zudem mit einer Geldstrafe von 3000 Euro belegt. Das Urteil wurde den beteiligten Vereinen am Mittwoch (30. April) zugestellt. Eine Berufung ist innerhalb von sieben Tagen möglich. Und genau das überprüft der Münchner Verein wohl gerade.

Sportgericht wertet die Partie für Wacker Burghausen – Legt Türkgücü Einspruch gegen das Urteil ein?

Wie Fussball Vorort/FuPa Oberbayern von Vereinsseite erfuhr, wird „in Absprache mit der Vorstandschaft“ erwägt, Einspruch gegen das Urteil einzulegen - gegebenenfalls „unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes“. Der Verein argumentiert, dass von den 27 Spielern auf der Spielberechtigungsliste 13 krankgemeldet waren. So hätten Türkgücü nur 14 Spieler zur Verfügung gestanden - elf Spieler für die Startformation und drei Auswechselspieler. Klingt auf den ersten Blick genug, doch der Verein erläutert seinen Unmut.

„Soll der Trainer einen Spieler mit akuter Sprunggelenksverletzung auflaufen lassen?“, heißt es in der Mitteilung an unsere Redaktion. Zudem seien einige Spieler auf der Liste, die seit Monaten kein Spiel mehr bestritten hätten.

Türkgücü München hätte die Mindestanzahl an Spielern problemlos erfüllen können

Was die Krankheitswelle betrifft, berufen sich die Münchner auf Paragraf 94, Absatz 5 der Spielordnung. In diesem ist zu lesen, dass eine Mannschaft als spielfähig gilt, sobald die „Normzahl an Spielern zzgl. vier Auswechselspieler zur Verfügung stehen“. Macht also 15 Spieler. Bei den Münchnern waren allerdings nur 14 Spieler einsatzfähig. Ist hier also der wunde Punkt für eine Klage gefunden?

Die Antwort des Sportgerichts lautet: nein. Denn Paragraf 94 kommt nur zur Anwendung, wenn eine Pandemie vorliegt. Da dem nicht so ist, greift die DFB-Fußball-Regel, Regel 3: Anzahl der Spieler. Darin steht, dass ein Spiel nicht angepfiffen werden darf, „wenn ein Team weniger als sieben Spieler aufweist“. Da Türkgücü von 14 einsatzfähigen Spielern berichtete, hätten die Münchner „die Mindestzahl problemlos“ erfüllen können. Das Sportgericht schlussfolgert: „Somit wäre der Verein Türkgücü München verpflichtet gewesen, mit sieben Spielern anzutreten“.

Wackers Antwort auf Türkgücüs Unmut: „Keine ernst gemeinten Anfragen“

Was die Münchner weiter beschäftigt, ist, die ausgebliebene Neuansetzung des Spiels. Schon vor wenigen Tagen zeigte der Verein wenig Verständnis gegenüber Wacker Burghausen. „Wir wünschen eine Neuansetzung unter der Woche, die einem Regionalligisten zugemutet werden kann, wenn der Spielbeginn um 19:00 Uhr, gegebenenfalls auch später angesetzt wird“, heißt es seitens des Vereins. Zudem werde immer betont, dass durch Spielabsagen massiv in den Wettbewerb eingegriffen wird - genau das wolle man durch ein Nachholspiel verhindern, so Türkgücüs Aussage.

Der SV Wacker Burghausen weist die Vorwürfe von Türkgücü München entschieden zurück. „Wir waren stets zu Gesprächen bereit, aber wenn man uns als Nachholtermin den 22. April, an dem Termin schon seit Wochen das Spiel in Bamberg angesetzt wurde, anbietet oder den 30. April beziehungsweise den 01. Mai nennt, wo wir bereits am 02. Mai und somit nicht einmal 24 beziehungsweise 48 Stunden später zuhause gegen Bayreuth spielen, sind das für uns keine ernst gemeinten Anfragen“.

Türkgücü fordert Gleichberechtigung: Partie zwischen Aschaffenburg und Vilzing wurde nachgeholt

Ein weiterer Punkt, der den Münchner nicht schmeckt, ist die Entscheidung der Partie zwischen Victoria Aschaffenburg und DJK Vilzing. In diesem Falle meldete die Victoria eine Grippewelle im Verein, aufgrund derer sich 16 Spieler abmelden mussten. Die Partie wurde abgesagt und neu terminiert. Warum also nicht auch jetzt, fragen sich die Münchner? „Langsam geht es von Verbands- und weiteren Seiten in Richtung Diskriminierung“, schimpft der Verein. „Eine Strafe von 3.000 Euro, plus Verfahrenskosten, ist unverhältnismäßig hoch!“

Türkgücü München hat nun die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen Berufung einzulegen. Sollte dies geschehen, könnte sich die endgültige Entscheidung und damit die Auswirkungen auf die offizielle Tabelle nochmal verzögern - und das im Saison-Endspurt. Für den Verein steht viel auf dem Spiel, da der Klassenerhalt in der Regionalliga Bayern akut gefährdet ist. (mg)