
Die Regionalliga West schrieb 2024/25 einige besondere Geschichten, die mitunter auch den Verband zum Handeln ermutigt haben. So reagiert der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) ab sofort mit drastischen Strafen bei Rückzügen, allerdings steht auch das deutschlandweit aufgegriffene Spielercasting des 1. FC Düren im Fokus der Funktionäre. Ein solches Vorgehen ist nach Ablauf der Transferperiode II nicht mehr möglich.
Am Mittwoch hat der WDFV über Regeländerungen informiert. Neben der neuen 15-Punkte- und 10.000-Euro-Strafe bei Rückzügen aus der Regionalliga West müssen Vereine demnächst ausschließlich in der bereits vorhandenen Spielberechtigungsliste stöbern, sollten Spieler nach Ablauf der Winter-Transferperiode abwandern. Konkret geht es in diesem Fall um den 1. FC Düren, der nach einer Massen-Kündigung aller Spieler wegen seiner Insolvenz kurzerhand im April ein Spielercasting veranstaltete.
Eine Maßnahme, die aus Sicht des FCD zwar irgendwo nachvollziehbar war, aber natürlich die Grundwerte einer Profiliga durch den sprichwörtlichen Kakao zog. Entsprechend fiel auch das Feedback der Konkurrenz aus. Der WDFV hat Paragraph 15 der Regionalliga-Statuten verschärft. Die Spielregeln, die zur Saison 2025/26 in Kraft treten, untersagen ab sofort, dass Klubs aus der Regionalliga West nach Ablauf der Transferperiode II neue Spieler in den Kader aufnehmen können. Das gilt sogar für Akteure, die mindestens sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Konkret heißt es: "Allerdings sind Spieler, deren Spielberechtigung aufgrund von § 22 Nr. 9 WDFV-SpO und erst nach Ablauf der Wechselperiode II erteilt wurde, nicht einsatzberechtigt."
Zwischen dieser Regel-Verschärfung und den drastischen Strafen bei einem Regionalliga-Rückzug herrscht natürlich eine Wechselwirkung. Wenn einem Verein beispielsweise im März oder April die Spieler ausgehen, muss der Klub schauen, wie er die Saison beendet. Ein Rückzug aus der Regionalliga könnte teuer werden, deshalb sollten sich alle Mannschaften mehr denn je überlegen, eine Zweitvertretung im höheren Verbandsfußball wie der Landesliga aufzubauen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.
§ 15 Einsatz von Spielern
Der Einsatz von Amateuren, Vertragsspielern und Lizenzspielern in Spielen von Mannschaften der Regionalliga West setzt die Mitgliedschaft des Spielers in dem Verein, bei Kapitalgesellschaften im Mutterverein, voraus. Spieler, die für Spiele des Muttervereins spielberechtigt sind, können auch in Spielen der Tochtergesellschaft mitwirken. Der Einsatz richtet sich nach den §§ 11, 11 a, 12 und 12 a der DFB-Spielordnung. Allerdings sind Spieler, deren Spielberechtigung aufgrund von § 22 Nr. 9 WDFV-SpO und erst nach Ablauf der Wechselperiode II erteilt wurde, nicht einsatzberechtigt. Für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer richtet sich die Spielberechtigung zudem nach § 10 Ziffer 2.3 letzter Absatz der DFB-Spielordnung. Verstöße gegen § 12 Nr. 2 und § 12 a Nr. 4.1 und 5 der DFB-Spielordnung werden gemäß § 12 b der DFB-Spielordnung verfolgt. Diese Bestimmungen der DFB-Spielordnung sind für die Regionalliga West entsprechend anwendbar. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der WDFV-Spielordnung.
