2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
– Foto: Jochen Classen

Dzaferoski-Brüder zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt

Am Dienstagmorgen fand ab 9 Uhr am Amtsgericht Dortmund die Hauptverhandlung gegen die Verantwortlichen des TuS Bövinghausen Ajhan Dzaferoski (Vorsitzender) und Safet Dzaferoski (Geschäftsführer) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt statt.

Die Staatsanwaltschaft legte den Angeschuldigten 61 Fälle der Steuerhinterziehung und 60 Fälle des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Zeitraum Januar 2016 bis August 2022 als erster Vorsitzender beziehungsweise erster Geschäftsführer des TuS Bövinghausen zur Last und hatte am 18. Juli 2023 Anklage erhoben. Wegen dieser Taten wurden beide nun verurteilt.

Ajhan Dzaferoski erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro. Safet Dzaferoski erhielt eine Freiheitstrafe von 12 Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Die Freiheitsstrafen werden zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt. Offen ist noch, ob die Dzaferoski-Brüder Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Die Dortmunder Lokalpresse "Ruhr Nachrichten" berichtete den ganzen Morgen im Liveblog. Demnach wurde in der Verhandlung die Gesamtschadenssumme für die Strafbemessung um ca. 25 Prozent von etwa 400.000 auf 300.000 reduziert. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von 16 bzw. 14 Monaten gefordert, die Verteidiger der Dzaferoski-Brüder forderten 14 bzw. 12 Monate. Außerdem seien Bewährungshelfer sinnvoll, so die Staatsanwaltschaft, wovon der Richter im Endeffekt aber abgesehen hat.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass sich die Bereitschaft zur Verständigung vor Gericht und damit die Verkürzung des Verfahrens und die bereits verstrichene Zeit seit einiger Taten positiv auf das Urteil ausgewirkt hätten. Auch, dass sich die Angeklagten durch ihre Steuerhinterziehung keinen eigenen Steuervorteil verschafft haben, wirkte sich mildernd aus.

Strafschärfend hingegen berücksichtigte das Gericht die hohe Schadenssumme, die Dauer der Taten und im Fall von Ajhan Dzaferoski die vorherigen Strafen. Das Amtsgericht Dortmund hatte ihn bereits 2014 wegen Betrugs im besonders schweren Fall zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt, für drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Diese Bewährungsstrafe war seit Anfang 2018 abgelaufen.

Aufrufe: 030.1.2024, 12:30 Uhr
redAutor