Amateurfußball: Diese drei Besonderheiten gelten ab dem 1. Mai
Die WDFV-Spielordnung hat zum 1. Mai drei Besonderheiten, die die Vereine beachten müssen: Der Fokus liegt auf Nicht-Antritten, Rückzügen, Spielberechtigungen innerhalb des Vereins und die Fünf-Tage-Regel.