2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
– Foto: Rocco Bartsch

BFV legt Auf- und Abstiegsregelung für Verbandsligen fest

In den beiden Bayernligen gibt es jeweils nur einen Direktabsteiger +++ In der Landesliga retten sich die beiden vom Punkte-Quotienten besten Tabellenvierzehnten

Der Verbands-Spielausschuss Bayerische Fußball-Verband hat die Auf- und Abstiegsreglung für die anstehende Spielzeit 2022/2023 der Bayern- und Landesligen veröffentlicht.

Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen Spieljahr 2022/2023

Die Bayernliga Nord und Süd spielen in der Saison 2022/2023 mit jeweils 18 Vereinen.

Für die Saison 2022/2023 gilt:

I. Aufstieg

  1. (1) Aus der Bayernliga Nord und Süd steigt jeweils ein Verein - grundsätzlich der jeweilige Meister - in die Regionalliga Bayern auf, sofern er die Zulassungskriterien für die Regionalliga Bayern erfüllt.

  2. (2) Aus der Bayernliga Nord und Süd nimmt jeweils ein Verein - grundsätzlich der Vizemeister - an der Relegation zur Regionalliga Bayern teil, sofern er die Zulassungskriterien zur Regionalliga Bayern erfüllt.

  3. (3) An der Relegation kann nur der Verein teilnehmen, der die Zulassungskriterien der Regionalliga Bayern erfüllt.

  4. (4) Die Aufstiegsrelegation zur Regionalliga wird gemäß der Auf- und Abstiegsregelung der Regionalliga Bayern durchgeführt

II. Abstieg Festabsteiger:

  1. (1) Aus der Bayernliga Nord und Bayernliga Süd steigen jeweils der Tabellen 18. der beiden Abschlusstabellen in die Landesliga ab.

  2. (2) Die aus der Regionalliga Bayern absteigenden Vereine werden vom Verbands- Spielausschuss in der darauffolgenden Saison in die Bayernliga Süd oder Nord nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten eingegliedert.

    Releganten:

  3. (3) An der Bayernliga-Abstiegsrelegation nehmen 7 Vereine aus der Bayernliga teil. Die Releganten setzten sich wie folgt zusammen:

Die Tabellen 17., Tabellen 16., und Tabellen 15. sowie der quotientenschlechteste Tabellen 14. der beiden Abschlusstabellen der Bayernligen Nord und Süd sind Releganten.

Wert des Quotienten:

Erzielte Punkte nach Abschluss der Meisterschaftsspielrunde dividiert durch die Anzahl der in der Wertung absolvierten Meisterschaftsspiele aus der Abschlusstabelle in der Bayernligasaison 2022/2023.

Bei gleichem Quotienten bestimmt sich die Reihenfolge durch nachfolgende Kriterien:

  1. Die Mannschaft, die in der laufenden Saison zu einem Meisterschaftsspiel (außer die Spiele gegen Mannschaften außer Konkurrenz) nicht angetreten ist und eine entsprechende Sportgerichtswertung (0:2 verloren) erhalten hat, ist im direkten Vergleich mit den quotientengleichen Mannschaften unterlegen.

  2. nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz in der jeweiligen Abschlusstabelle

  3. der höhere Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Tore dividiert durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspiele aus der Abschlusstabelle ergibt

  4. der höhere Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Siege dividiert durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspiele ergibt

  5. Losentscheid

III. Relegation

  1. (1) An der Relegation nehmen 12 Mannschaften teil: die sieben Releganten aus den Bayernligen und die fünf Releganten aus den Landesligen. Die 12 Releganten ermitteln in Relegationsrunden die künftigen Bayernligisten.

  2. (2) Die Relegationsspiele werden in Hin- und Rückspiel ausgetragen. Ist nach den Hin- und Rückspielen noch kein Sieger zu ermitteln, wird das Rückspiel um zwei Mal 15 Minuten verlängert. Sollte danach auch noch keine Entscheidung gefallen sein, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt.

  3. (3) Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollzahl von 36 Vereinen überschritten, so kann sich die Zahl der Absteiger im folgenden Spieljahr entsprechend erhöhen. Wird die Sollzahl von 36 Vereinen unterschritten, so wird in der Saison 2023/2024 mit weniger Mannschaften gespielt (§ 57 SpO).

IV. Relegationsmodus:

  1. (1) Der genaue Relegationsmodus wird zeitnah vor der Relegationsauslosung bekannt gegeben und amtlich veröffentlicht.

  2. (2) Die Releganten werden für die Relegation in Gruppen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt durch den Verbands-Spielausschuss nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass in eine Gruppe gleich viele Bayernliga- und Landesligareleganten eingereiht werden.

  1. (3) Die Spielpaarungen werden vom Verbands-Spielausschuss ausgelost und amtlich bekanntgemacht.

  2. (4) Welche Mannschaft in den Spielen zuerst Heimrecht besitzt, ergibt sich wie folgt: a) der niederklassige Verein

    b) bei Gleichklassigkeit der erstgezogene Verein c) im Modus erstgenannte Verein

Sonderregelung für die Relegation Regionalliga / Bayernliga:

Kann die Bayernliga Nord und Süd bis spätestens 10 Tage nach dem letzten Spiel der Regionalliga, aufgrund der staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt nicht beendet werden, spielen die beiden Releganten der Bayernliga Nord und Süd gegeneinander



Auf- und Abstiegsregelung der Landesligen Spieljahr 2022/2023

Die Landesligen Mitte, Südost, Südwest und Nordost spielen jeweils mit 18 Vereinen und die Landesliga Nordwest mit 19 Vereinen.

Für die Saison 2022/2023 gilt:

I. Aufstieg

  1. (1) Ein Verein aus den jeweiligen Landesligen - grundsätzlich der Meister der jeweiligen Landesliga - qualifiziert sich direkt für die 5. Spielklassenebene (Bayernliga), sofern er die Zulassungskriterien für die 5. Spielklassenebene (Bayernliga) erfüllt.

  2. (2) Aus jeder Landesliga nimmt jeweils ein Verein - grundsätzlich der Vizemeister - an der Relegationsrunde zur Bayernliga teil, sofern er die Zulassungskriterien für die 5. Spielklassenebene (Bayernliga) erfüllt.

II. Abstieg Festabsteiger:

  1. (1) Aus den Landesligen Mitte, Südost Südwest und Nordost steigen jeweils die Tabellen 18. und Tabellen 17. der Abschlusstabelle der jeweiligen Landesliga direkt in die Bezirksligen ab. Aus der Landesliga Nordwest steigt der Tabellen 19., Tabellen 18. und Tabellen 17. der Abschlusstabelle direkt in die Bezirksligen ab.

  2. (2) Die aus den Bayernligen absteigenden Vereine oder die durch Ligaverzicht in die Landesliga einzuteilenden Vereine aus der Regionalliga Bayern werden vom Verbands-Spielausschuss

in der darauffolgenden Saison nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten in die Landesligen eingegliedert.

Releganten:

(3) An der Landesliga-Abstiegsrelegation nehmen 13 Vereine aus der Landesliga teil.

Die Releganten setzten sich wie folgt zusammen:

Die drei quotientenschlechtesten Tabellen 14. aus allen Abschlusstabellen sind Releganten sowie die, Tabellen 15., und Tabellen 16. der Abschlusstabelle in den jeweiligen Landesligen sind Releganten.

Wert des Quotienten:

Erzielte Punkte nach Abschluss der Meisterschaftsspielrunde dividiert durch die Anzahl der in der Wertung absolvierten Meisterschaftsspiele anhand der Abschlusstabelle in der Landesligasaison 2022/2023.

Bei gleichem Quotienten bestimmt sich die Reihenfolge durch nachfolgende Kriterien:

  1. Die Mannschaft, die in der laufenden Saison zu einem Meisterschaftsspiel (außer die Spiele gegen Mannschaften außer Konkurrenz) nicht angetreten ist und eine entsprechende Sportgerichtswertung (0:2 verloren) erhalten hat, ist im direkten Vergleich mit den quotientengleichen Mannschaften unterlegen.

  2. nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz in der jeweiligen Abschlusstabelle

  3. der höhere Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Tore dividiert durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspiele aus der Abschlusstabelle ergibt

  4. der höhere Wert, der sich aus

    II. Relegation

    1. (1) Grundsätzlich nehmen 13 Vereine aus den Landesligen + 15 Vereine aus den Bezirksligen an der Relegation zur Landesliga teil = 28 Vereine. Die Releganten ermitteln in Relegationsrunden die künftigen Landesligisten.

    2. (2) Die Relegationsspiele werden in Hin- und Rückspiel ausgetragen. Ist nach den Hin- und Rückspielen noch kein Sieger zu ermitteln wird das Rückspiel um zwei Mal 15 Minuten verlängert. Sollte danach auch noch keine Entscheidung gefallen sein, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt.

    IV. Relegationsmodus

    1. (1) Der genaue Relegationsmodus wird zeitnah vor der Relegationsauslosung bekannt gegeben und amtlich veröffentlicht.

    2. (2) Die Releganten werden für die Relegation in Gruppen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt durch

    den Verbands-Spielausschuss nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass in eine Gruppe gleich viele Landesliga– und Bezirksligareleganten eingereiht werden.

    1. (3) Die Spielpaarungen werden vom Verbands-Spielausschuss ausgelost und amtlich bekanntgemacht.

    2. (4) Welche Mannschaft in den Spielen zuerst Heimrecht besitzt, ergibt sich wie folgt: a) der niederklassige Verein
      b) bei Gleichklassigkeit der erstgezogene Verein
      c) im Modus erstgenannte Verein

    Sonderbestimmung:

    In besonders begründeten Fällen kann der Verbands-Spielausschuss noch vor Beginn der Relegationsspiele gesonderte Bestimmungen erlassen, die den genauen Ablauf des Auf- und Abstiegs regeln. Die Vereine sind entsprechend vorher zu informieren und die Änderung ist amtlich bekanntzugeben.

Aufrufe: 07.7.2022, 11:34 Uhr
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