2024-04-29T14:34:45.518Z

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Martin Hasenpflug würde bei einem Aufstieg die notwendige Lizenz fehlen.
Martin Hasenpflug würde bei einem Aufstieg die notwendige Lizenz fehlen. – Foto: Ralph Görtz

Aufstieg auch als Chance für die A-Lizenz

Aktuell hat Martin Hasenpflug nicht die erforderliche Lizenz, um eine Mannschaft in der Regionalliga trainieren zu dürfen. Sollte er mit Oberligist Ratingen 04/19 aber den Aufstieg schaffen, würde er diese binnen der ersten Saison nachholen dürfen.

In den Unterlagen des Antrags auf Zulassung zur Regionalliga West gibt es auf Seite 43 von 76 einen unmissverständlichen Satz: „Der Trainer der Regionalliga-West-Mannschaft muss mindestens im Besitz der Trainer-A-Lizenz sein“, steht da bei Punkt 6 des zweiten Teils der „Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren“, der sich mit den „technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards)“ beschäftigt. Was bedeutet das für Ratingen 04/19?

Martin Hasenpflug, der Trainer des Tabellenzweiten der Oberliga, hat die „Elite-Jugend-Lizenz“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Diese entspricht dem Level B+ der Europäischen Fußball-Union (Uefa) und ist direkt unter der A-Lizenz (Uefa A-Level), dem Level A+ und dem Fußball-Lehrer (Uefa Pro Level) angesiedelt. Bedeutet: Aktuell hat der 04/19-Coach nicht die für die Regionalliga benötigte Berechtigung. Auch so ein Indiz, dass es sich um eine Profiliga handelt.

>>> Das ist Martin Hasenpflug

Ist Hasenpflugs fehlende A-Lizenz also ein Problem für die Ratinger Ambitionen? Nein. Zum Einen gibt es wohl die Möglichkeit, diese intern auszugleichen – unter anderem der Sportliche Leiter Frank Zilles und der zweite Vorsitzende Michael Schneider sind im Besitz der A-Lizenz. So hat es der DFB auch schon auf höchster Ebene vorgemacht: Als Franz Beckenbauer 1984 die Nationalmannschaft übernahm, fungierte er aufgrund der fehlenden Fußball-Lehrer-Lizenz als Teamchef, Bundestrainer waren in seiner Ägide Horst Köppel und Holger Osieck, die jeweils die erforderlichen Berechtigungen hatten.

Übergangsfrist zum Lizenzerwerb

Zum Anderen klärt die DFB-Ausbildungsordnung für Trainer auf. Dort heißt es in Paragraf 11 „Tätigkeits- und Ausbildungsberechtigungen“ unter Punkt 5: „Trainer, die mit ihrer Mannschaft in eine Spielklasse aufgestiegen sind, für die die nächsthöhere Ausbildungserlaubnis erforderlich ist, können diese Mannschaft ohne zusätzliche Genehmigung höchstens für eine Spielzeit weitertrainieren; auf Antrag werden sie bevorzugt und ohne Eignungsprüfung für die erforderliche Lizenzstufe zugelassen.“ Heißt: Es gäbe eine Übergangssaison, in der Hasenpflug die A-Lizenz machen könnte.

Und das hat der Ratinger Trainer auch vor. „Dadurch, dass ich die Eignungsprüfung für B+ schon habe, würde durch den Regionalliga-Aufstieg die Eignungsprüfung für die A-Lizenz entfallen. Es wären also erleichterte Bedingungen“, erklärt Hasenpflug, betont aber auch: „Erstmal müssen wir aufsteigen. Das ist allein sportlich noch ein weiter Weg.“ Allerdings sind es seit dem Rückzug des SV Straelen, dessen Spiele aus der Wertung genommen wurden, nur noch drei Punkte Rückstand auf Oberliga-Spitzenreiter Sportfreunde Baumberg und bereits sechs Zähler Vorsprung auf den KFC Uerdingen und die SpVg Schonnebeck auf den Plätzen drei und vier – die Ausgangslage ist besser als vor dem Jahreswechsel, auch deshalb wird 04/19 den Antrag auf Zulassung zur Regionalliga stellen.

Das sind die Anforderungen

In Paragraf 25 der Ausbildungsordnung werden die Anforderungen genauer beschrieben. Generell gibt es drei Teile: den fußball-praktischen, den mündlichen und schriftlichen sowie den Teil zur Lehrpraxis, der 20 bis 30 Minuten dauert. Gemeinsamkeiten der „DFB-Elite-Jugend-Lizenz“ (B+) und der A-Lizenz sind in Teil eins „technisches Können/Demonstrationsfähigkeit und Wettkampfpraxis“, in Teil zwei „eine mündliche Prüfung in Fußball-Theorie und eine Klausur“ im selben Thema sowie in Teil drei ein „freier Vortrag“. Der einzige Unterschied besteht im Lehrpraxis-Teil in einer Probe mit Junioren bei der Jugend- und einer Probe mit Erwachsenen bei der A-Lizenz.

Paragraf 21 verdeutlicht den Aufwand: Für die „DFB-Elite-Jugend-Lizenz“ ist ein Umfang von „80 LE zuzüglich 20 LE Prüfung“ vorgesehen. Eine Lerneinheit (LE) hat 45 Minuten, insgesamt liegt der Umfang also bei 75 Stunden. Während die Jugend-Lizenz logischerweise „den besonderen Schwerpunkt in der Ausbildung für den Jugendbereich“ setzt, ist es bei der A-Lizenz mit einem Umfang von 100 LE zuzüglich 20 LE Prüfung – also insgesamt 90 Stunden – die „Ausbildung für den Seniorenbereich“. Ist die Prüfung bestanden, ist die Lizenz drei Jahre gültig.

Den Aufwand würde Hasenpflug bei einem Aufstieg von 04/19 gerne stemmen. „Bisher war die A-Lizenz nicht nötig, und ich war auch nicht so auf meine Trainer-Karriere aus“, sagt Hasenpflug, schiebt jedoch auch nach: „Ich habe schon länger gesagt, dass es mein Traum ist, mit Ratingen in der Regionalliga zu spielen. Sollten wir den Aufstieg schaffen, wäre das auch für mich eine gute Chance, die A-Lizenz noch zu machen. Damit würde ich mich aber erst beschäftigen, wenn der Aufstieg feststehen sollte. Aktuell mache ich mir darüber keine Gedanken, weil es wegen der Übergangsfrist frühestens in anderthalb Jahren akut würde.“ Aber sich schon einmal mit der Theorie beschäftigen, schadet ja jetzt auch nicht.

Aufrufe: 09.2.2024, 23:15 Uhr
Georg AmendAutor