Das berichtet die Bergische Morgenpost, und ergänzt, dass der Verein auch Beschwerde beim Kreis eingelegt hat. Kommende Woche soll wohl eine Entscheidung fallen. Doch wo liegt der Grund für die Unstimmigkeiten?
Als Dritter der Kreisliga B zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs wären die Wermelskirchener eigentlich aufstiegsberechtigt gewesen - glauten sie zumindest. Denn auch nach der Quotientenregelung rangierten sie zunächst vor dem SSV Dhünn II, der zwar den exakt gleichen Quotienten aufwies, dabei aber eine deutlich schlechtere Tordifferenz hatte. Einen Tag später jedoch stand Dhünn auf Tabellenplatz drei.
Die Erklärung dafür liefert die Kreisfußballausschuss-Vorsitzende Aylin Caliskan. Denn laut Durchführungsbestimmungen des Kreises zählt im Falle einer Punktgleichheit nicht die Tordifferenz im Kreis Remscheid, sondern der direkte Vergleich. Zu dem kam es durch den Abbruch in der Saison nur einmal, und den entschied Dhünn mit 2:0 für sich.
Kern der Strategie dürfte es nun also sein, in der Argumentation darauf hinaus zu wollen, dass es für die Wirksamkeit der Regelung beider Spiele bedurft hätte. Denn so hatte der SV Wermelskirchen II nicht die Chance, das 0:2 auf eigener Anlage gerade zu bügeln. Es bleibt in dieser Frage also spannend.