2024-05-22T11:15:19.621Z

Allgemeines
– Foto: Bartsch

Wechselkontingent im Herrenspielbetrieb wird erhöht

Bis zu fünf Wechsel ab 01. April 2022 möglich

Der erweiterte Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat eine Änderung für das Wechselkontingent im Spielbetrieb der Herren beschlossen. Demnach stehen den Mannschaften auf Landesebene in Pflichtspielen ab dem 1. April 2022 insgesamt bis zu fünf Auswechslungen zur Verfügung. Die angeschlossenen Kreisverbände können gemäß der Spielordnung im Rahmen eigener Richtlinien anderweitige Regelung treffen.

Das erweiterte Wechselkontingent von bis zu fünf Spielern muss je nach Bedarf in der regulären Spielzeit innerhalb von maximal drei Gelegenheiten ausgeschöpft werden. Bei Partien mit Verlängerung gibt es eine zusätzliche vierte Möglichkeit innerhalb dieser Zeit. Darüber hinaus können die Wechsel auch in der bzw. den Halbzeitpausen sowie in der Pause zwischen regulärem Spielende und Beginn der Verlängerung vorgenommen werden.

Anpassungen für den laufenden Lübzer Pils Cup

Die besagte Änderung im zugehörigen Passus in der LFV-Spielordnung hinsichtlich der Aufstockung des Wechselkontingentes hat auch eine Anpassung der Durchführungsbestimmungen für den Lübzer Pils Cup zur Folge: Die darin bislang vorgesehene zusätzliche Wechselmöglichkeit in der Verlängerung – hierbei handelte es sich bis dato um den vierten Wechselspieler – entfällt ab dem 1. April. Dies kommt somit erst im Halbfinale (20. April) bzw. im Finale (21. Mai) des Landespokalwettbewerbes der Herren zum Tragen. Die Viertelfinalspiele und alle weiteren Partien auf Landesebene am bevorstehenden Wochenende sind von den Neuregelungen rund um das Wechselkontingent noch ausgenommen.

Grund für die beschlossene Änderung auf Antrag des LFV-Spielausschusses ist die pandemiebedingte Zunahme an kurzfristig aufeinanderfolgenden Spielterminen aufgrund einer erhöhten Zahl an Nachholspielen. Weil dieser Umstand nach aktuellem Stand für die kommende Saison 2022/2023 und ggf. auch für die nachfolgende Zeit nicht ausgeschlossen werden kann, wurde die Neuregelung vorerst ohne zeitliche Befristung getroffen. Die Wechselkontingente in allen anderen Altersklassen bleiben von dieser Entscheidung unberührt.

Aufrufe: 024.3.2022, 09:14 Uhr
PMAutor