"Wir haben zweimal die Mindeststrafe verhängt und Dominik Trebes für acht Monate rückwirkend zum Spieltag gesperrt", erläutert Manfred Zimmermann, Vorsitzender des Bezirkssportgerichtes Mittelfranken, im Gespräch mit FuPa Mittelfranken. Vier Monate Sperre habe es für die Tätlichkeit nach §68 (Absatz 2), vier weitere Monate für das Verschulden des darauffolgenden Spielabbruch gegeben (§72). Trebes muss nun also bis 25. Januar 2015 pausieren. Zusätzlich trägt er auch die Verfahrenskosten.
Zimmermann: "Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung hat der Verein SpVgg Heßdorf eine Nachricht von unserem Urteil erhalten und keinen Einspruch eingelegt." Zwar habe der Verein in seiner Stellungnahme den Vorwurf, Trebes habe den Schiedsrichter bewusst umgerannt, ein wenig verharmlosender als "Zusammenprall" dargestellt. "Die Tatsache, dass der Schiedsrichter attackiert wurde und dadurch zu Boden ging, ist jedoch unbestritten. Dadurch ergibt sich eine Tätlichkeit", sagt Zimmermann über die Aktion, die beim Stand von 1:3 aus Sicht der heimischen Heßdorfer zum Spielabbruch führte.
Zusätzlich zur persönlichen Sperre des Spielers wurde auch der Verein bestraft. 100 Euro müssen die Heßdorfer wegen des Spielabbruchs zahlen. Hinzu kommen weitere 250 Euro Strafe wegen "Verletzung der Platzdisziplin". Der Hintergrund: Nach Ansicht des Sportgerichts habe die Spielvereinigung den Unparteiischen nicht ausreichend geschützt, als dieser nach Abbruch der Partie von Zuschauern beleidigt wurde. "Diese Strafe gab es, da es sich bei der SpVgg Heßdorf in diesem Punkt um einen Wiederholungsfall handelt."
Falls es in Heßdorf, so die Richter weiter, in der Saison 2014/15 zu erneuten Vorfällen komme, "muss der Verein eine bedeutend höhere Strafe bis hin zu einer Platzsperre befürchten".