2024-05-02T16:12:49.858Z

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Der 1. Vorsitzende des SFC Stern 1900 Bernd Fiedler macht weiter Druck auf den NOFV. Foto: Christoph Lehner
Der 1. Vorsitzende des SFC Stern 1900 Bernd Fiedler macht weiter Druck auf den NOFV. Foto: Christoph Lehner

Stern 1900 ergänzt Anträge gegen NOFV

Der Steglitzer FC Stern 1900 hat seine Beschwerde gegen die Einteilung der Herren Oberliga Staffeleinteilung 2016/17 um weitere Punkte ergänzt.

Grund für diesen Schritt ist das Insolvenzverfahren des 1.FC Neubrandenburg, das nach Ansicht des 1. Vorsitzenden Bernd Fiedler zu spät eröffnet wurde. Hierbei bezieht sich Fiedler auf die vom NOFV veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2015/2016.

Der SFC Stern 1900 bleibt im Fall der Einteilung der NOFV-Oberliga 2016/2017 hartnäckig und ergänzt seine Beschwerde vom 14. Juni. Demnach soll der Regionalverband seine aktuelle Oberliga-Einteilung für die nächste Saison aufheben und den SFC Stern 1900 als sechsten Landesverbandsaufsteiger berücksichtigen.

Anlass für Bernd Fiedler seine Beschwerde erneut zu bearbeiten, ist das Insolvenzverfahren vom 1. FC Neubrandenburg. Nach Auskunft des Amtsgerichts wurde das Verfahren am 21. Juni eröffnet und somit deutlich nach der Staffeleinteilung 2016/2017 am 10. Juni 2016. In den Auf- und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2015/2016 heißt es wörtlich in 8. und 9.:

8. Erklärt ein Verein, der nicht auf einem Abstiegsplatz steht, nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Bestätigung der Staffeleinteilung durch das NOFV-Präsidium im Juni 2016 seine Nichtteilnahme am Spielbetrieb der Oberliga oder erhält keine Zulassung, so wird der jeweils frei werdende Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel der Oberliga eingenommen. Die Anzahl der Absteiger in dieser Staffel reduziert sich entsprechend. Über die Einordnung der nicht mehr gemeldeten bzw. zurückgezogenen Mannschaft in den Spielbetrieb entscheidet der jeweils zuständige Landesverband auf der Grundlage seiner entsprechenden Ordnungen und Festlegungen

9. Zieht ein Verein oder mehrere Vereine nach dem in Ziffer 8. genannten Termin seine/ihre Oberligamannschaft/en zurück, so scheidet/en er/sie aus der Oberliga aus und es wird im folgenden Spieljahr mit entsprechend weniger Mannschaften gespielt.



Aufrufe: 027.6.2016, 15:00 Uhr
arabAutor