2024-04-25T14:35:39.956Z

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SpVgg Weiden vor Insolvenz

Vorstandschaft heute beim Amtsgericht ? Hauptsponsor stellt Zahlungen ein ? Spielbetrieb geht unverändert weiter

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Der Hauptverein der SpVgg Weiden stellt am heutigen Freitag beim Amtsgericht Weiden wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dies teilte am Vormittag die Vorstandschaft um Vize-Präsident Hannes Beer und Kassier Mathias Rieß mit. Der Spielbetrieb der Mannschaften aller Abteilungen wird einstweilen ohne Einschränkungen unverändert fortgeführt. Sprich: Auch das Heimspiel des Fußball-Regionalliga-Teams am Samstag um 14 Uhr gegen den SSV Ulm 1846 findet definitiv statt.

Rechtsanwalt Florian Schott, der Rechtsbeistand der SpVgg Weiden, wird beim zuständigen Amtsgericht den Antrag einreichen. Wer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird, ist derzeit noch offen. Der Insolvenzverwalter wird sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Weidener Traditionsvereins verschaffen. Erst dann sind weitere Schritte zu erwarten.

In den letzten Monaten hatte die neue Vorstandschaft der SpVgg Weiden mit der vorhandenen finanziellen Schieflage des Vereins, resultierend aus Altlasten, zu kämpfen. „Wir haben in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Weiden alles Menschenmögliche versucht, um den Verein auf eine breite und gesunde finanzielle Basis zu stellen. Doch leider ohne Erfolg“, bedauert Vize-Präsident Hannes Beer den Schritt. Ein Schreiben des Hauptsponsors sowie der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versetzten der SpVgg Anfang dieser Woche den Todesstoß, die Liquidität ist dadurch nicht mehr gesichert.

Die VBG hob zum einen die Stundung der Altlasten in sechsstelliger Höhe auf. Zum anderen teilte der Hauptsponsor mit, dass er ab sofort seine Zahlungen aus einem Vertrag einstellt und seine daraus vertraglich zugesagten Sponsorengelder gegen ein gewährtes Darlehen aufrechnet. Der SpVgg klafft dadurch ebenfalls eine Lücke in Höhe einer sechsstelligen Summe. „Durch die drohende Zahlungsunfähigkeit mussten wir unverzüglich binnen zwei bis drei Tagen reagieren“, erklärt Vize-Präsident Hannes Beer.

Wie es mit dem Hauptverein SpVgg Weiden weitergeht, ist derzeit offen. Es gibt verschiedene Szenarien. „Eine Insolvenz ist auch eine Chance für einen geordneten Neuanfang. Vielleicht geschieht ja auch in letzter Sekunde vor der Eröffnung des Verfahrens ein Wunder“, sagt Beer und verweist unter anderem auf das Beispiel des Berliner Vereins Türkiyemspor, dem Anfang Oktober in ähnlicher Situation durch neue Geldgeber in letzter Sekunde die Rettung gelang.

Der SpVgg Weiden droht aber auch die Liquidation, wenn die Entschuldung misslingen sollte. Voraussetzung für den Fortbestand des Vereins ist, dass es der Insolvenzverwalter schafft, einen Insolvenzplan zu erstellen, dem dann die Gläubiger zustimmen müssten.

Die Fußball-Abteilung will die Saison in der Regionalliga unbedingt zu Ende spielen, was Voraussetzung für den Neubeginn in der Bayernliga wäre. Denn der §6 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der dem §41 der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) entspricht, regelt die sportliche Situation, was passiert, wenn ein Verein Insolvenz anmeldet. Der Paragraph sagt unter anderem aus, dass die klassenhöchste Herrenmannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, als Absteiger in die nächste Spielklasse gilt und am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle rückt. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend.

Zudem werden die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele nicht gewertet. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende des Spieljahres (30. Juni) getroffen wird. Scheidet diese Mannschaft vor oder während der laufenden Spielzeit aus dem Spielbetrieb aus, gelten die für diesen Fall vorgesehenen Bestimmungen des für die jeweilige Spielklasse zuständigen Verbandes.

Heißt im Fall der SpVgg Weiden konkret: Wenn während der Regionalliga-Saison bis zum 30. Juni 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt werden sollte, gilt der Verein als erster Absteiger in die Bayernliga. Sollte die SpVgg diese Saison finanziell noch schultern können und sportlich in die Bayernliga absteigen und würde nach dem 1. Juli 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet werden oder mangels Masse abgelehnt werden, würde die SpVgg Weiden erster Absteiger in die nächsttiefere Klasse sein.

Aufrufe: 05.11.2010, 12:18 Uhr
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