2024-05-17T14:19:24.476Z

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Der Flosser Spielertrainer Michael Nordgauer ist bis einschließlich 6. Juli vom Sportgericht gesperrt geworden. Foto: FuPa
Der Flosser Spielertrainer Michael Nordgauer ist bis einschließlich 6. Juli vom Sportgericht gesperrt geworden. Foto: FuPa

Sportgericht sperrt Flosser Spielertrainer

Nach dem Abbruch der Kreisliga-Partie zwischen Floß und der DJK Ebnath ist das Urteil gefällt +++ Michael Nordgauer bis 6. Juli aus dem Verkehr gezogen +++ 2:0-Wertung für die DJK Ebnath

Es war leider wieder ein Fußball-Spiel, das eskalierte, und mit dem sich das Sportgericht des Kreises Amberg/Weiden beschäftigen musste. Am Dienstag hat das Kreissportgericht unter dem Vorsitz von Lorenz Gebert nun das Urteil des am 12. April zwischen dem SV Floß und der DJK Ebnath abgebrochenen Matches gefällt. Demnach wird das Spiel – wie zu erwarten war – mit 2:0 für Ebnath gewertet. Zudem wurde der Flosser Spielertrainer Michael Nordgauer wegen eines „leichteren Falles einer Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter“ und dem „Verschuldens des Spielabbruchs“ bis einschließlich 6. Juli 2014 gesperrt.

Was war geschehen: Das vor allem in der zweiten Halbzeit emotionsgeladene und hektische Kreisliga-Match zwischen dem SV Floß und der DJK Ebnath am 12. April wurde beim Stand von 2:1 (2:0) für die Gäste in der 74. Minute abgebrochen. Grund: Referee Manuel Röhrer beendete die Begegnung, nachdem der Flosser Spielertrainer Michael Nordgauer nach einem Schubser gegen einen DJK-Spieler zunächst die rote Karte sah.

Daraufhin soll der 41-Jährige, so der damalige und aktuell durch das Sportgericht bestätigte Wissensstand, auch noch einen der beiden Assistenten, Dr. Martin Schanderl oder Walter Schimpke, umgestoßen haben. Der Schiedsrichter sah so die Sicherheit mehr gewährleistet und brach die Partie umgehend ab.

Zu Recht, wie das Kreissportgericht jetzt entschied. „Der Spielabbruch durch den Referee war gemäß §39 der Spielordnung gerechtfertigt“, heißt es in dem Urteil. Weiter: „Spieler Michael Nordgauer wird wegen einer Tätlichkeit gegenüber dem amtlichen Schiedsrichter sowie wegen Verschuldens des Spielabbruchs mit einschließlich 6. Juli 2014 gesperrt.“ Der SV Floß erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro, die Kosten des Verfahrens in Höhe von 20 Euro habe Nordgauer unter Mithaftung des SV Floß zu tragen. In dem für Nordgauer genannten Strafmaß sei auch die Strafe für sein Vergehen, das zur roten Karte geführt hatte, enthalten.
Aufrufe: 09.5.2014, 17:16 Uhr
Stephan LandgrafAutor