2024-05-08T14:46:11.570Z

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Symbolfoto: Patrick Seeger
Symbolfoto: Patrick Seeger

Sperre und Punktverlust für Kürzell/Meißenheim

Urteile des Bezirksgericht in Sachen Spielabbruch

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Die Spruchkammer des Sportgerichts im Fußballbezirk Offenburg verhandelte und entschied über zwei Spielabbrüche in der Staffel 4 der Kreisliga B, die sich am 15. November zugetragen hatten: beim Spiel zwischen der SG Kürzell/Meißenheim und dem SV Ortenberg sowie bei der Begegnung zwischen dem FV Ata Spor Offenburg und dem FV Schutterwald II.
In der erstgenannten Partie attackierte ein Spieler der SG Kürzell/Meißenheim den Schiedsrichter, nachdem dieser ihm wegen wiederholter Reklamationen Gelb-Rot gezeigt hatte. In einer Pressemitteilung des Bezirks heißt es: „Der Spieler griff in brutaler Weise gegen das Handgelenk des Schiedsrichters und versuchte diesem die Rote Karte zu entreißen. Im weiteren Verlauf trat der Spieler mit so viel Kraft auf den Fuß des Schiedsrichters, dass dieser zu Boden fiel. Der Spielabbruch war die Konsequenz.“ Die Spruchkammer entschied in diesem Fall, den Spieler wegen der Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter und den dadurch verursachten Spielabbruch mit einer mehrmonatigen Sperre aus dem Spielbetrieb auszuschließen. Zudem wurde das Spiel für den SV Ortenberg mit 3:0 Toren als gewonnen gewertet. Das Urteil wurde von der SG Kürzell/Meißenheim akzeptiert und ist damit rechtskräftig.

Noch nicht rechtskräftig ist das gesprochene Urteil zum Spiel Ata Spor Offenburg gegen SV Ortenberg. Auch hier wurde das Spiel wegen einer Tätlichkeit und Beleidigungen durch Spieler von Ata Spor Offenburg gegen den Schiedsrichter abgebrochen. Ata Spor Offenburg hat fristgerecht Berufung beim Verbandsgericht des Südbadischen Fußballverbandes gegen dieses Urteil eingelegt. Die Entscheidung, so teilt der Fußballbezirk mit, stehe somit noch aus.
Aufrufe: 03.12.2015, 14:34 Uhr
Badische ZeitungAutor