2024-05-23T12:47:39.813Z

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Diese Karte riss der TV-Spieler dem Schiedsrichter erst aus der Hand und teilte sie später in zwei Hälften.
Diese Karte riss der TV-Spieler dem Schiedsrichter erst aus der Hand und teilte sie später in zwei Hälften.

Rote Karte zerrissen: DJK Falke bekommt Punkte zugesprochen

TV Glaishammer muss Geldstrafe von 200 Euro zahlen +++ Bereits 22 Spiele Sperre für TV-Spieler in dieser Saison

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Das am 17. April abgebrochene Spiel zwischen dem TV Glaishammer und der DJK Falke Nürnberg wird nicht nachgeholt, das bestätigte das Kreissportgericht am Dienstagabend in seinem Urteil. Die Partie wird zugunsten der DJK Falke gewertet. Glaishammer muss außerdem eine Geldstrafe für das Verschulden eines Spielabbruchs zahlen.

Wie kam es dazu? TV-Spieler Ciprian Gherasim entriss dem Schiedsrichter im Spiel gegen die DJK Falke in der 39. Minute die Rote Karte, nachdem ihn dieser wegen einer Unsportlichkeit mit Gelb-Rot vom Platz stellen wollte, und teilte diese anschließend in zwei Hälften. Der Referee sah daraufhin seine Autorität untergraben und brach die Partie ab. Zuvor hatte der Glaishammer-Akteur, der bereits wegen eines Foulspiels verwarnt worden war, nach einem Elfmeterpfiff auf den Strafstoßpunkt eingehackt, wofür er vom Schiri seine zweite Gelbe Karte kassierte.

Bereits zweiter Abbruch

Nicht das erste Mal, dass der TV Glaishammer in dieser Saison negativ auffiel. Bereits in der Vorrunde wurde die Partie gegen den TSV Johannis 83 abgebrochen. Damals sah der Schiedsrichter nach Fouls die Gesundheit der TSV-Spieler gefährdet. "Nach den Ermittlungen des Kreisausschusses ist dieser Spielabbruch weitestgehend auf die sportlichen Umgangsformen des TV Glaishammer zurückzuführen. Dazu gehören harte verbale und körperliche Attacken, die sich oftmals außerhalb des sportlichen Bereiches bewegen, wie die Vielzahl der Sportgerichtsfälle auch beweist", schrieb Kreisspielleiter Thomas Raßbach damals in einem offenen Brief. Die Partie wurde dennoch neu angesetzt.

Insgesamst wurden Spieler des TV Glaishammer in dieser Saison schon zu 22 Spielen Sperre verurteilt.

Das Urteil des Kreissportgerichts:

Datum der Sitzung: 26.04.2016, Besetzung: T.Vasel, C. Hofmann, M. Weiher
Kreisklasse-Spiel TV Glaishammer gegen DJK Falke Nbg. vom 17.04.2016, Spielnummer: 314235138
Urteil:

I. TV GLAISHAMMER Nürnb. wird gemäß § 74 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,00 belegt.
II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für DJK Falke Nbg. mit 2:0 als gewonnen und für TV Glaishammer mit 0:2 als verloren zu werten.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt TV GLAISHAMMER Nürnb..

Gründe:
In der 39.Spielminute hat der Spieler Gherasim, Ciprian nach dem Zeigen der Gelb-Roten Karte (aufgrund eines grob unsportlichen Verhaltens) die Rote Karte dem SR aus der Hand gerissen und diese in der Folge zerrissen und die Teile auf den Boden geworfen. Durch diese Aktion war die Autorität des SR, wie er in seiner Meldung bereits anführt, völlig untergraben.

Es handelt sich bei der Tat des Spielers Gherasim zwar um keine Tätlichkeit gegen den SR, aber es stellt doch einen nicht körperlichen Angriff auf die Person des SR an sich da. Aus Sicht des KSG war es dem SR nicht zuzumuten nach dieser Handlung das Spiel fortzusetzen. Werden die Arbeitsmittel des SR mutwillig zerstört ist eine Spielfortsetzung nach Meinung des KSG nicht angezeigt.

Des weiteren ist aufgrund des undisziplinierten Verhaltens der Kreisklassenmannschaft vom TV Glaishammer im bisherigen Saisonverlauf ein klares Zeichen zu setzen. Bereits in der Hinrunde hat das unsportliche Verhalten der Mannschaft einen Spielabbruch verursacht, der aber vom KSG als insgesamt nicht gerechtfertigt angesehen wurde.

Auch das Verhängen von deutlichen Strafen/Sperren scheint keinerlei Wirkung zu zeigen. In der laufenden Saison wurden Spieler der o.g. Mannschaft bereits zu Sperren von insgesamt 22 Spielen verurteilt. Dies zeugt von einer völligen Disziplinlosigkeit innerhalb der Mannschaft bei der ein weiterer Spielabbruch nur als eine Frage der Zeit erschien.

Ebenso hat das KSG wenig Verständnis dafür, dass der TV Glaishammer es nicht für nötig hält, für einen von ihm verursachten Spielabbruch eine Stellungnahme abzugeben.

Das KSG stellt es dem TV Glaishammer anheim Kontakt mit den Konfliktmanagern des BFV aufzunehmen und sich von diesen im Hinblick auf Änderung des Verhaltens der Spieler auf den Platz beraten zu lassen.

Rechtliches Gehör wurde gewährt.

Kostenentscheid gemäß §§ 32,33 RVO i.V.m. § 11 FO.

Aufrufe: 027.4.2016, 13:18 Uhr
dwAutor