2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Brennpunkt Orange

Lockerungen im Thüringer Sport ab 2. Juni

Ab dem 2. Juni tritt eine geänderte Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung in Kraft.

Die gefallenen Infektionszahlen führen zu Lockerungen, die nun sich auch im organisierten Thüringer Vereinssport niederschlagen.

Anhand von Inzidenzen werden verschiedene Lockerungen möglich sein. Dabei gilt es über einen mindestens fünf Tage- bzw. unterschreiten, damit die jeweilige Stufe in Kraft tritt...

  • Über einer Inzidenz von 100 wird entsprechend der Bundesnotbremse nur Sport für Kinder bis 14 Jahren in Kleingruppen bis maximal fünf Personen möglich sein. Außerdem besteht Testpflicht für Trainer/innen. Die Sportart muss kontaktlos und im Freien erfolgen. >> betrifft Landkreis Hildburghausen*
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50-100 wird Sport im Freien bis 20 Mann möglich sein (Sportartspezifische Überschreitungen sind bei regelhaft größeren Mannschaftsgrößen möglich, wie beim Fußball). Ob auch Wettkampfsport mit Zuschauern erlaubt ist, wird per Einzelfallerlaubnis durch die Gesundheitsbehörden entschieden. >> betrifft Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Gotha, Ilm-Kreis, Sonneberg und Saale-Orla*
  • Bei einer Inzidenz zwischen 35-50 gibt es keine Personenbeschränkungen im Freien, auch Hallensport ist möglich (wobei hier eine Testpflicht für Sportler/innen und Trainer/innen besteht - nicht für Schüler/innen). Auch hier entscheiden die Gesundheitsbehörden im Einzelfall, ob Zuschauer/innen erlaubt sind - es besteht Testpflicht für Zuschauer/innen bei Hallensport. >> betrifft Landkreis Wartburgkreis, Eisenach, UH-Kreis, Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Sömmerda, Suhl, Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Altenburger Land*
  • Bei einer Inzidenz unter 35 gibt es keine Beschränkungen in der Sportausübung. Zuschauer/innen sind bei Anzeige gegenüber den Gesundheitsbehörden erlaubt - auch hier besteht allerdings Testpflicht der Zuschauer/innen bei Hallensport. >> betrifft Landkreis Erfurt, Weimar, Weimarer Land, Jena, Saale-Holzland-Kreis, Gera*

(* Stand 31. Mai 2021)

Hier die neuen Regelungen in der schematischen Darstellung

Aufrufe: 031.5.2021, 18:45 Uhr
FuPa Thüringen / Ministerium für Bildung, Jugend uAutor