2024-04-29T14:34:45.518Z

Allgemeines
– Foto: Rocco Bartsch

Junioren: Quotienten maßgebend - Losentscheide möglich

Im Nachwuchsbereich werden die Quotienten - unabhängig von der Anzahl der absolvierten Spiele - über Auf- und Abstiege entscheiden +++ Aus den Bezirken darf pro Altersklasse nur ein Aufsteiger gemeldet werden

Analog zum Herrenbereich wird es auch im bayerischen Fußball-Nachwuchs mit großer Wahrscheinlichkeit einen Saison-Abbruch geben. Im vor ein paar Wochen veröffentlichten Vier-Stufen-Plan des Bayerischen Fußball-Verbands wurde festgelegt, dass es auch bei den Junioren-Fußballern nicht weitergehen wird, wenn ab dem 3. Mai nicht uneingeschränkt trainiert werden darf. Bereits im letzten Sommer gab es im Junioren-Bereich eine Reihe von Sonderregelungen. Die BFV-Nachwuchsspitze um Verbands-Juniorenleiter Florian Weißmann entschied sich, auf Bezirks- und Verbandsebene neben den (Quotienten-) Meistern - der nicht zu Ende gespielten Saison 2019/2020 - auch alle Teams, die mindestens 80 Prozent des Punkteschnitts des ligabesten Teams erreicht hatten, einen formlosen Aufstiegsantrag, der je nach Soll-Ligastärke vom Verband genehmigt oder abgelehnt wurde, zu stellen. So schafften auch zahlreiche Mannschaften, die in ihren Klassen beim Abbruchs-Zeitpunkt nicht (Quotienten-)Erster waren, den Sprung in die nächsthöhere Spielklasse. In den Kreisen wurde zudem das Liga-Meldesystem - bei dem die Vereine ihre Teams selbst in die gewünschte Klasse einteilen konnten - eingeführt

In der Jugend-Spielordnung des BFV wurde zudem der Paragraph 54 verankert, in dem es explizit um die Sonderregelungen in den Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 geht. Unter anderem ist darin auch die Auf- und Abstiegsregelung in der laufenden Runde - ursprünglich sollte es im (älteren) Nachwuchsbereich schon in der Winterpause Auf- und Absteiger und im Frühjahr dann neu zusammengestellte Ligen geben - geregelt.

"Kann die Spielzeit Herbst 2020 nicht bis zum 31. 07.2021 bzw. beim Aufstieg aus den Bayernligen in die übergebietlichen Ligen nicht bis zum jeweils festgelegten Meldetermin beendet werden, wird die Tabellenreihung anhand der Quotientenregelung (Erspielte Punkte geteilt durch die Anzahl der in Wertung gespielten oder durch ein Sportgericht gewerteten Spiele; gerundet auf zwei Nachkommastellen) ermittelt. Es erfolgt der Vollzug des festgelegten Auf- und Abstiegs. Bei Quotientengleichheit gilt folgende Reihenfolge bei der Reihung der Mannschaften: 1. Direkter Vergleich 2. Sondertabelle der Spiele mit den gleichen gegnerischen Mannschaften 3. Höhere Anzahl der gewerteten Spiele Stand: Die nach dieser Regelung jeweils bestplatzierte Mannschaft erhält das Aufstiegsrecht bzw. Teilnahme an der Relegation. Gelten zwei oder mehr Mannschaften als bestplatziert, fällt allen das Aufstiegsrecht bzw. die Teilnahme an der Relegation zu. Auf den weiteren Tabellenplätzen gilt bei Quotientengleichheit die vorgenannte Reihenfolge. Sind danach immer noch zwei oder mehr Mannschaften gleich, gilt für alle diese Mannschaften die beste Platzierung. Die dadurch freien Tabellenplätze bleiben unbesetzt. Ist die Ermittlung eines Aufsteigers über eine Relegation festgelegt und kann diese nicht bis zum 31.07.2021 bzw. bei den übergebietlichen Ligen nicht bis zum jeweils festgelegten Meldetermin im vorgesehenen Modus durchgeführt werden, so wird der Aufstieg, unter den Releganten durch den zuständigen Jugendausschuss per Losverfahren ermittelt. Bei der Durchführung der Relegation kann der zuständige Jugendausschuss die Platzneutralität bzw. bei der Austragung in Hin- und Rückspiel das Heimrecht aufheben", heißt es in dem besagten Paragraphen.

Weißmann: »Im Paragraph 54 haben wir keine Mindestanforderungen bei Vollzug des Saisonabbruchs vorgesehen. Auch im Hinblick auf die sehr großzügigen Regelungen beim Übergang von 19/20 auf 20/21.«





Im Gegensatz zum Paragraphen 93 der BFV-Herrenspielordnung - dort müssen mindestens 75 Prozent der jeweiligen Teams einer Liga mindestens 50 Prozent der Spiele gemacht haben, ist die Zahl der im Herbst ausgetragenen Partien im Junioren-Bereich nicht maßgebend. "Im Paragraph 54 haben wir keine Mindestanforderungen bei Vollzug des Saisonabbruchs vorgesehen. Auch im Hinblick auf die sehr großzügigen Regelungen beim Übergang von 19/20 auf 20/21", lässt Verbands-Juniorenleiter Florian Weißmann wissen. In vielen Ligen konnten zwar im vergangenen Herbst der Großteil der angesetzten Matches über die Bühne gehen, in ein paar Klassen kommt es allerdings zu Härtefällen.

Im höherklassigen Bereich hat beispielsweise die U17 der SpVgg GW Deggendorf in der Bayernliga nur zwei Spiele bestreiten können. Da die Donaustädter beide Partien in den Sand setzten, geht es runter in die Landesliga. Das gleiche Schicksal ereilt den Sportbund Rosenheim in der U19 Landesliga Süd. In der U19 Landesliga Ost hat der ASV Cham in drei Einsätzen zwar nur einen Punkt geholt, da die Konkurrenten SpVgg Niederalteich und 1. FC Passau - die beide auch jeweils nur dreimal im Einsatz waren - aber komplett ohne Erfolgserlebnis blieben, reicht den Oberpfälzern das geholte "Pünkterl" zum Klassenerhalt.



Offen ist noch, welche Abstiegsregelung in den Junioren-Bundesliga geben wird. Die Saison ist noch nicht abgebrochen und es ist noch in der Schwebe, ob die Spielzeit 2020/2021 - in der nur ein kleiner Bruchteil der angesetzten Partien stattfinden konnten - nicht komplett annulliert wird. Der DFB-Jugendausschuss hat den Saison-Abbruch beim DFB-Vorstand beantragt. Absteiger soll es keine geben. Hintergrund dabei ist, dass im Vorfeld keine Regelungen für den Abbruchfall getroffen wurden. Das bedeutet gleichzeitig, dass es Aufsteiger aus den untergeordneten Ligen und damit auch aus dem Bayerischen Fußball-Verband geben soll. Die Anzahl der Aufsteiger bleibt dabei unverändert und damit jeweils ein Team aus den beiden Altersklassen.


»Jeder Bezirk kann pro Altersklasse nur einen Aufsteiger in die Verbandsspielklassen melden. Können die erforderlichen Aufstiegsspiele durchgeführt werden, muss gelost werden.«


"Unser Ziel ist, dass zumindest die beiden Relegationsrunden der A- und B-Junioren-Bayernligen bis zum 30. Juni 2021, welcher der offizielle Meldetermin an den DFB ist, gespielt werden können", lässt Florian Weißmann wissen. Während die jeweiligen Landesliga-(Quotienten-)Meister direkt in die Bayernliga aufsteigen dürfen, gestaltet sich die Situation in den Bezirken und Kreisen anders. "Jeder Bezirk kann nur pro Altersklasse einen Aufsteiger in die Verbandsspielklassen melden. Können die erforderlichen Aufstiegsspiele nicht durchgeführt werden, muss gelost werden", informiert Weißmann. Einen konkreten Termin, bis wann die Aufstiegspartien ausgetragen werden müssten, ließ sich Weißmann nur bedingt entlocken: "Das Spieljahr der Junioren endet am 31. Juli 2021, die Wechselfrist übrigens bereits am 15. Juli. Diese Daten sind unverändert und gelten Jahr für Jahr." (Aufstiegsregelung-)Ausnahmen gibt es in drei Sonderfällen: Oberbayern darf aus drei U19 Bezirksoberligen zwei Aufsteiger melden, Niederbayern darf im U17-Bereich zwei Vereine in die Landesliga aufsteigen lassen und Mittelfranken im U15-Bereich. "Die gleiche Vorgehensweise wird von den Kreisligen in die Bezirksoberligen angewandt", fügt Weißmann an.

Der Verbands-Juniorenleiter stellt sich darauf ein, dass die dargestellte Saison-Wertung auch kritische Stimmen hervorrufen wird: "Sicherlich wird es vereinzelt zu unterschiedlichen Reaktionen kommen. Der Losentscheid ist nach der Austragung eines Spiels die fairste Lösung. Die Anzahl der Aufstiegsplätze - und die notwendigen Relegationen - wurde bereits vor Spieljahresbeginn fixiert. Nachteilig ist dies dann unseres Erachtens nicht." Ob es in der Nachwuchs-Saison 2021/2022 wieder zu Liga-Splittungen kommen wird, steht ebenfalls noch in den Sternen und ist in erster Linie vom Pandemie-Geschehen abhängig.

Aufrufe: 019.4.2021, 12:00 Uhr
Thomas SeidlAutor