2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Gesetzesänderung: Vereine müssen Vorstände melden!

Kampagne des „Luxembourg Business Registers“ +++ Meldeprozedur nur bis zum 31.August kostenlos!

Die „Luxembourg Business Registers“ - das ehemalige Handelsregister RCSL – rührt z.Z. die Werbetrommel um die Vereine zu erreichen, die ihre Vorstände noch nicht oder nicht komplett beim LBR hinterlegt haben. Laut einem Gesetz vom 13.Januar 2019 ist es die Pflicht einer jeden asbl, die sogenannten wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.

Worum es geht

Es ist laut Aussagen von verschiedenen Vereinsverantwortlichen, die der Meldepflicht schon nachgekommen sind, eine weitere administrative Hürde, die auf sie zugekommen ist: das Gesetz zur (Nach-) Meldung von Vorstandmitgliedern, um es vereinfacht darzustellen! Hintergrund ist ein Gesetz vom 12.November 2004 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Der große und nicht leicht verständliche Erklärtext (s.u.) versucht den Ablauf der Prozedur folgendermaßen zu erläutern: ein Verein muss erst ermitteln, ob eventuelle juristische Personen („personne morale“) im Vorstand vertreten sind, die ggf. von einer und derselben physischen Person kontrolliert werden. Sollte dies nicht der Fall sein – was wohl auf die meisten Fußballvereine Luxemburgs zutrifft - werden die Vorstandsmitglieder des Vereins automatisch als wirtschaftliche Eigentümer („bénéficiaires économiques“) betrachtet.

Was Clubs tun müssen

Entsprechend müssen diese physischen Personen im „RBE“, dem „Registre des bénéficiaires économiques“ eingetragen werden, was über die Plattform www.lbr.lu in der Rubrik „RBE“ elektronisch durchgeführt werden kann – Fall gesetzt, dass man die technischen Widrigkeiten hinsichtlich elektronisch zu unterzeichnenden PDFs meistert.

Laut Gesetzgebung hatten Clubs in asbl-Form sechs Monate Zeit, um diese Eintragungen einzureichen, Deadline wäre also der 13.Juli. Da scheinbar nur sehr wenige Vereine bisher diese Eintragungen vorgenommen haben, hat man eben massive Werbekampagnen gestartet. Das LBR akzeptiert Eintragungen bis zum 31.August 2019 ausnahmsweise auch kostenfrei, ab dem 1.September werden dann für jede Eintragung 15 € zzgl. Mehrwertsteuer fällig.

Links

Aufrufe: 02.7.2019, 15:30 Uhr
Paul KrierAutor