2024-05-17T14:19:24.476Z

Ligabericht
In dieser Szene beim Spiel zwischen dem FC Ränkam und dem FC Kosova Regensburg im November 2018 war es noch friedlich – wenige Minuten später kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung, die nun das Amtsgericht Cham beschäftigte.
In dieser Szene beim Spiel zwischen dem FC Ränkam und dem FC Kosova Regensburg im November 2018 war es noch friedlich – wenige Minuten später kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung, die nun das Amtsgericht Cham beschäftigte. – Foto: Simon Tschannerl

Fußball-Prügel landen vor dem Gericht

Ein Spieler von Kosova Regensburg soll einen Zuschauer in Ränkam umgetreten haben. Zeugen belasten den Angeklagten schwer.

Beim Fußballspiel FC Ränkam gegen Kosova Regensburg kam es Anfang November 2018 kurz vor Spielende zu tumultartigen Szenen. Anlass war eine strittige Entscheidung des Schiedsrichters. Zunächst wurde der Unparteiische von den auswärtigen Spielern bedrängt und bepöbelt, dabei blieb es jedoch nicht. Das Geschehen verlagerte sich auch in Richtung der Zuschauerreihen. Mit einer Szene des Tumults musste sich nun sogar das Amtsgericht Cham auseinandersetzen.

Ein Spieler der Gastmannschaft hatte auf der Anklagebank Platz genommen. Dem 28-Jährigen wurde vorgeworfen, einen Zuschauer mit einem Tritt gegen den Kopf zu Boden gebracht zu haben. Dabei soll er noch seine Stollenschuhe angehabt haben – welche juristisch betrachtet, gefährliches Werkzeug sind. So hatte er sich strafrechtlich nicht wegen einfacher, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.

Da der Angeklagte keine Angaben zur Sache machen wollte, wurde direkt mit dem geschädigten Zuschauer in die Beweisaufnahme eingetreten. Eigentlich sei es ein normales Fußballspiel gewesen, schilderte der Further. Er bestätigte die strittige Schiedsrichterentscheidung, worüber sich die Spieler der Gastmannschaft fruchtbar aufgeregt hätten. Ehe er sich versah, habe schon eine ganze Herde von Gastspielern vor ihm gestanden. Nachdem er einen weggeschubste, habe er sogleich einen Schlag verspürt und sei zu Boden gegangen.


Zeugen bestätigen den Tritt
Nach der ersten Annahme, es sei ein Faustschlag gewesen, habe ein Kollege, der den Vorfall beobachtete, ihn eines Besseren belehrt. Dieser könne im Gegensatz zu ihm selbst auch den konkreten Spieler identifizieren. Eine Gehirnerschütterung und eine schwere Ohrmuschelprellung hätten dazu geführt, dass er zwei bis drei Monate auf der betroffenen Seite nicht habe schlafen können, schilderte der Geschädigte die Folgen des Tritts. Bevor die Beweisaufnahme fortgesetzt wurde, wurden Auszüge des ärztlichen Attests und des Spielberichts verlesen. Lichtbilder der Verletzung wurden zusätzlich in Augenschein genommen.

Weitere Zeugen bestätigten die Schilderungen des Geschädigten. Insbesondere ein Spieler der Heimmannschaft sagte aus, dass er exakt den Tritt des Angeklagten beobachtet habe. Er selbst sei daraufhin zu ihm hin und habe gefragt, was das soll. Als Antwort soll er bekommen haben: „Eure machen das doch auch“, selbstredend eine Art Geständnis vor Ort. Die Polizei war nicht vor Ort, schilderte sämtliche Aussagen jedoch als neutral und ohne Belastungseifer.

Einfach vorbestraft, sei der Angeklagte eindeutig wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, plädierte die Staatsanwaltschaft. Sie empfahl eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zur Bewährung samt 4000 Euro Geldauflage. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch. Es sei nicht mit der nötigen juristischen Sicherheit auszuschließen, dass kein Anderer den Tritt hätte begangen haben können.


Bewährung für Angeklagten
Wenig überraschte dann das Urteil von Richtern Birgit Fischer: Sie hatte keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten, zumal sich dieser vor Gericht durch eine Äußerung bei einer Skizze des Geschehens abermals selbst belastet hatte. Die Richterin verurteilte den Angeklagten schließlich zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung und verhängte 2400 Euro Geldauflage zugunsten der Bayerischen Krebsgesellschaft. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Ein solcher Vorfall sollte sich keinesfalls wiederholen, möchte der Verurteilte, der „nur wegen dem Fußball“ überhaupt in Deutschland ist, noch Karriereaussichten erhalten.

Aufrufe: 025.7.2019, 06:00 Uhr
cyaAutor