2024-06-04T06:29:22.501Z

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Ein Kleingruppentraining scheint im Landkreis Dahme-Fläming für die Vereine wieder möglich zu sein.
Ein Kleingruppentraining scheint im Landkreis Dahme-Fläming für die Vereine wieder möglich zu sein. – Foto: Nückel/Steinmann

Dahme-Spreewald erlässt Ausnahmegenehmigung für Sportvereine

Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald hat am Mittwoch für alle Sportvereine im Landkreis eine Ausnahmegenehmigung erlassen.

Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald hat für Sportvereine im Landkreis eine Ausnahmegenehmigung erlassen, die ab Donnerstag, 30. April 2020, gilt.

Rechtsgrundlage ist die ab Donnerstag, geltende Allgemeinverfügung § 5 Abs. 2 der Landes-Eindämmungsverordnung. Brandenburgs Innenministerium hatte den Landkreisen kürzlich mit einem Auslegungsschreiben die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmen für das Nutzungsverbot von öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen zu verfügen.

„Wir machen von der Ausnahmeregelung in der Eindämmungsverordnung Gebrauch, um die schrittweise Wiederöffnung für den individuellen Sportbetrieb zu ermöglichen. Mit diesen Lockerungen tragen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage dem verständlichen Interesse vieler Einwohner unserer Landkreises Rechnung, die mit dem Sporttreiben zur eigenen Gesunderhaltung und Erholung beitragen. Sporttreiben fördert das Immunsystem und ist wichtig für die Psyche – gerade auch wegen der derzeitigen pandemiebedingten Beschränkungen. Ich habe großes Vertrauen in unsere Sportvereine, dass sie die dabei notwendigen Abstands- und Hygieneregeln und die übrigen auferlegten Bedingungen einhalten“, sagte Landrat Stephan Loge am Mittwoch. Damit könnten Vereine wie Miersdorf/Zeuthen und der Ludwigsfelder FC das Training in Kleingruppen wieder aufnehmen.

Was mit der neuen Regelung alles Zugelassen wird gibt es bei den Kollegen der Lausitzer Rundschau:
Dahme-Spreewald erlässt Ausnahmegenehmigung für Sportvereine

Aufrufe: 030.4.2020, 18:29 Uhr
LR-Online/redAutor