2024-06-06T11:30:11.560Z

Allgemeines
– Foto: Bernd Thissen

Corona-Hilfsfonds unterstützt Vereine im Artland

Samtgemeinde Artland: 20000 Euro stehen bereit

Die Corona-Pandemie hat das Vereinsleben für viele Monate nahezu zum Erliegen und Vereine zum Teil in existenzielle Nöte gebracht. Die Samtgemeinde Artland will helfen und legt einen Hilfsfonds auf. Diese Sonderförderung hat der Rat der Samtgemeinde Artland in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Die Verwaltung hatte eine „schlanke“ und wenig bürokratische Richtlinie für den „Corona-Zuschuss“ vorgelegt und damit die bestehende Vereinsförderrichtlinie ergänzt. Außerdem waren sich die Ratsmitglieder einig, diesen Fördertopf mit 20 000 Euro zu füllen, aus dem alle gemeinnützigen Vereine in der Stadt Quakenbrück und den Gemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup unterstützt werden sollen. Die Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2021.
Der Zuschuss – es handelt sich um eine freiwillige Leistung – dient laut Richtlinie dem Erhalt der Vereine, die durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen erleiden mussten, weil Feste und Veranstaltungen ausfielen – und damit Einnahmen ausblieben. Die Finanzspritze solle mithelfen, den Fortbestand der Vereine zu sichern.
Berechtigt ist jeder Verein, der im Vereinsregister eingetragen ist und seinen Sitz seit mindestens drei Jahren in der Samtgemeinde Artland hat. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Verein muss nachweisen und durch aussagekräftige Unterlagen belegen, dass ihm seit 20. März 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einnahmen aus dem Vereinsbetrieb entgangen sind. Anzugeben ist auch, ob der Verein bereits andere Hilfefonds in Anspruch genommen hat. Dieser kann laut Richtlinie für jeden antragsberechtigten Verein bis zu 1000 Euro betragen. Der Zuschuss ist für Vereinszwecke einzusetzen und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Samtgemeinde Artland hat angekündigt, stichprobenartig zu prüfen, ob das Geld nach den Vorgaben verwendet wurde.
Die Samtgemeinde Artland, Markt 1, 49610 Quakenbrück, E-Mail: wichmann@artland.de, nimmt bis Donnerstag, 30. September 2021, einen formlosen Antrag entgegen. Die vollständige Richtlinie ist auf der Internetseite der Samtgemeinde Artland (www.artland.de) abzurufen.

Aufrufe: 026.7.2021, 10:05 Uhr
Bersenbrücker KreisblattAutor