2024-04-25T14:35:39.956Z

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Der Ball im Aus? Im Bezirk Schwaben setzte sich der BFV für eine Erleichterung der Quarantänemaßnahmen bei Corona-Fällen im Fußball ein.
Der Ball im Aus? Im Bezirk Schwaben setzte sich der BFV für eine Erleichterung der Quarantänemaßnahmen bei Corona-Fällen im Fußball ein. – Foto: pmk/Imago

Corona-Fall im Training: Quarantäne? Was kommt auf den Verein zu?

Was gilt in Bayern?

Der Saisonstart 2021/22 steht bevor. Die Corona-Pandemie bereitet aber nach wie vor Sorgen und offene Fragen. Was tun, wenn ein Spieler positiv getestet wird?

München - Die Corona*-Lage in Deutschland hat sich über den Sommer entspannt. Kurz vor dem Saisonstart in Bayerns Amateurligen steigen die Fallzahlen aber wieder leicht an. Die Pandemie-Problematik begleitet den Sport weiterhin.

Auf dem Feld gilt aber natürlich kein Abstandsgebot. „Fußball ist relativ sicher“, beruhigen Experten zwar, doch ganz ausgeschlossen sind Corona-Infektionen bei Spiel und Training freilich nicht.

Corona: Augsburger Verein muss zwei Wochen lang in Quarantäne - BFV reagiert beunruhigt

Jüngst wurde das Thema im Raum Augsburg konkret. Bei einem Stadtverein kam es zu einem positiven Corona-Fall. Das zuständige Gesundheitsamt reagierte entschlossen: Zweiwöchige Quarantäne für alle Trainingsteilnehmer. Geimpfte und nachweisbar Genese wurden ausgenommen. Während der laufenden Saison hätte das den Spielbetrieb gesprengt - auch für die anderen Teams in der Liga.

Auch nachträgliche negative Corona-Tests* führten nicht zum Quarantäne-Ende, berichtet der BFV aus dem Bezirk Schwaben. „Das ist nicht nur für den regelmäßigen Trainingsbetrieb, sondern natürlich auch für die anstehende Meisterschaftsrunde eine nicht praktikable Vorgehensweise“, klagt Bezirksvorstand Dr. Christoph Kern in einer Pressemitteilung, „unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen des BFV-Musterhygienekonzepts ist eine Ansteckung mit SARS-CoV-2* zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber sehr gering.“

„Ziel muss im Sinne der Vereine und Spieler sowie Spielerinnen also eine Betrachtung des Einzelfallrisikos sein“, mahnt Kern weiter. Und der BFV-Schwaben hat gehandelt.

Corona-Fall im Verein: BFV-Schwaben einigt sich mit Gesundheitsamt auf Einzelfall-Quarantäne

Mit den Gesundheitsämtern der Stadt und des Landkreises Augsburg sei einvernehmlich vereinbart worden, dass eine umfassende Quarantäne vorerst nicht angeordnet werde, teilt der BFV-Schwaben mit. Die Gesundheitsämter würden zuvor prüfen, ob es engere Kontakte zwischen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen über einen längeren Zeitraum gab. Quarantäneanordnungen werden dann erteilt, wenn es der Einzelfall rechtfertige.

Zwei Corona-Tests werden von den Beteiligten verlangt. Der erste nach Bekanntwerden des positiven Falls, der zweite frühestens fünf Tage darauf. Vor allem sind die Gesundheitsämter aber auf zutreffende Informationen angewiesen, um die angemessene Entscheidung zu fällen.

Im Bezirk Schwaben hat sich der Fußballverband also mit den zuständigen Gesundheitsämtern geeinigt und einen Handlungsplan präsentiert. Bei einem positiven Corona-Fall muss der Verein Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen. Umfassende Quarantäne wird dann nicht automatisch erteilt.

BFV: Quarantäne-Vereinbarung im Bezirk Schwaben - was gilt im Rest von Bayern?

Wie läuft es im Rest von Bayern ab? Schwaben hat eine Vereinbarung getroffen, doch für Vereine in anderen Bezirken gilt das selbstredend nicht. Der BFV ist nicht die regelgebende Instanz. Es entscheiden immer die Gesundheitsämter vor Ort.

„Ich würde es Stand jetzt begrüßen, wenn es in München eine vergleichbare Regelung im Sinne des Fußballs gäbe“, sagt Münchens BFV-Kreisvorsitzender Frank Ludewig. Man befinde sich ohnehin in engem Austausch mit den zuständigen Referaten der Landeshauptstadt, erläutert Ludewig weiter.

Amateurfußball: Corona-Regeln in Bayern - Augsburg zeigt „gangbaren Weg“

Die Ämter entscheiden über die Regelungen in ihrer Region. Grundlegend wäre es also möglich, dass die Vorgaben innerhalb Bayerns stark voneinander abweichen. Für Landes- und Bezirksligen könnte das unter Umständen problematisch werden. In Augsburg freut sich der Kreisvorsitzende Thomas Künzel derweil, dass der Verband den Vereinen „einen gangbaren Weg aufzeigen“ könne. Den gibt es aber sicherlich nicht nur in Schwaben. Für Vereine gilt im Fall der Fälle: Zu allererst das Gesundheitsamt kontaktieren. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Aufrufe: 09.7.2021, 11:31 Uhr
Moritz BletzingerAutor