Es geschah in der 36. Minute des Bezirksliga-Derbys zwischen Roth und Großschwarzenlohe. Die Partie war unterbrochen, ein SCG-Verteidiger legte sich gerade die Kugel zum Freistoß in der eigenen Hälfte zurecht, als Denis Tomic die Sicherungen durchbrannten. Weit entfernt vom Spielgerät - und auch abseits der FuPa-Kamera, die die Partie filmte - streckte der 25-Jährige Großschwarzenloher seinen Gegenspieler, TSG-Kapitän Michael Bergmann, per Kopfnuss nieder. Referee Manfred Keil zögerte nach Hinweis seines Assistenten keine Sekunde, ehe er Tomic mit glatt Rot des Feldes verwies.
Acht Spiele Sperre lautet nun das Urteil gegen Tomic, das das Bezirkssportgericht (BSG) am Dienstag fällte. Damit muss der SC Großsschwarzenlohe bis Anfang April ohne seinen Mittelfeldspieler auskommen. Erst am 23. Spieltag in Solnhofen (03. April) ist Tomic wieder einsatzberechtigt.
Das Urteil im Wortlaut:
I. Spieler/in Tomic, Denis, SC GROSSCHWARZENLOHE, wird gemäß § 67 Abs. 1
RVO wegen einer Tätlichkeit ab 01.11.2015 für 8 Verbandsspiel(e) im Sinne des § 51 Abs. 5 RVO
der Bezirksliga-Mannschaft des Vereins SC GROSSCHWARZENLOHE gesperrt. Ändert sich diese
Spielklasse, tritt die neue Spielklasse an Stelle der bisherigen.
II. Die Sperre gilt darüber hinaus für alle weiteren Verbandsspiele im Sinne des § 51 Abs. 5 Satz
4 RVO seines/ihres Vereins und für den Verein für welchen ein Zweitspielrecht vorhanden ist, bis
zum Ablauf der Sperre nach Ziffer I.
III. Bei einem Vereinswechsel innerhalb der Sperrzeit zählen ab Erteilung des Verbandsspielrechts
die Verbandsspiele der Mannschaft in der niedrigsten Herren-/Frauenklasse des aufnehmenden
Vereins.
IV. Weiterhin erhält der/die Spieler/in gemäß § 48 Abs. 1b RVO in Verbindung mit § 48 Abs. 3 RVO
eine Geldstrafe in Höhe von € 100,00 unter Mithaftung SC GROSSCHWARZENLOHE.
V. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 25,38 trägt der/die Spieler/in Tomic, Denis unter
Mithaftung SC GROSSCHWARZENLOHE.
Gründe:
Die Sperre setzt sich zusammen nach §67 Abs. 1; 6 Spiele und gemäß §68 Abs. 1; 4 Spiele zu
einer Gesamtstrafe von 8 Spieltage plus Geldstrafe.
Stellungnahme lag vor und wurde berücksichtigt.
Kostenentscheid gemäß §§ 32,33 RVO i.V.m. § 11 FO.