2024-05-24T11:28:31.627Z

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– Foto: ALAD

Anti-Doping im Fußball: was ich als Spieler wissen muss

FuPa Luxemburg hat in Zusammenarbeit mit der luxemburgischen Anti-Doping-Agentur ALAD eine FAQ für Fußballer erstellt

Für diese FAQ haben wir uns im Rahmen einer Informationskampagne der ALAD ausführlich mit Dr. Anik Sax von der luxemburgischen Antidoping-Agentur unterhalten. Alle nötigen Informationen über die ALAD findet man auf www.alad.lu, ansässig ist die Agentur in der Hauptstadt an der Adresse 6, rue de Pulvermühl, L-2356 Luxemburg. Telefonisch ist sie unter 247 83453 zu erreichen, per E-Mail über info@alad.lu.

1.Welche Sportler können getestet werden?

Alle Sportler mit einer Wettbewerbslizenz eines Verbandes können getestet werden. Voraussetzung ist, dass dieser Verband Mitglied des COSL ist.

2.Wie wird entschieden bzw. wer entscheidet, wann, wo und wer kontrolliert wird?

Die ALAD verfügt über einen gewissen Etat aufgrund dessen entschieden wird, wie die Kontrollen aufgeteilt werden. Die Direktion berät über die Kontrollen. Zielgruppe für Kontrollen sind vor allem Sportler die Mitglieder in den COSL-Elitekadern sind oder als Sportsoldaten der Armee angehören.

Weiter ist die ALAD von internationalen Verbänden dazu verpflichtet, Dopingtests im Rahmen von in Luxemburg stattfindenden internationalen Wettbewerben durchzuführen. Als Beispiel kann man da z.B. das Radrennen „Tour de Luxembourg“ nennen.

Neben diesen Verpflichtungen bleibt noch eine gewisse Anzahl an Kontrollen, die die ALAD auf die verschiedenen Sportarten über ein Jahr aufteilen kann. Das Exekutivkommittee der ALAD entscheidet über die großen Linien. Auf Basis der Wettbewerbe wird dann entschieden, wo es interessant ist, Kontrollen durchzuführen.

3. Werden Dopingkontrollen angekündigt oder nicht angekündigt?

Es gibt angekündigte und nicht angekündigte Kontrollen. Bei der Organisation z.B. eines „Tour de Luxembourg“ dürfte es kein Geheimnis sein, dass die ALAD dort für Kontrollen vorstellig wird.

Beim Fußball kann es z.B. sein, dass die ALAD unangekündigt zu einem Spiel kommt. Bei Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe, bei sog. „contrôles inopinés“ (Stichproben), kündigt sich die luxemburgische Anti-Doping-Agentur ebenfalls nicht an.

4. Gibt es Unterschiede je nach Sportart? Bei den Testmethoden, bei den verbotenen Substanzen?

Die Testmethoden sind stets die gleichen, diese sind harmonisiert. Ein Urintest bei einem Fußballer ist der gleiche wie der bei einem Radfahrer oder bei anderen Sportlern. Auch Bluttests sind überall die gleichen. In den meisten Sportarten sind die verbotenen Substanzen auch die gleichen.

Beim Billard, dem Schießen, dem Bogenschießen u.ä. sind zusätzlich Betablocker untersagt. Solche haben eine beruhigende Wirkung und Sportler hätten durch die Einnahme solcher Medikamente eine ruhigere Hand. Beim Fußball finden die gleichen Kontrollen wie z.B. im Basketball oder in anderen Mannschaftssportarten statt.

Die Listen der verbotenen Substanzen sind mit Ausnahme dieser wenigen erwähnten Sportarten harmonisiert.

5. Sind aus der Vergangenheit positive Tests aus dem luxemburgischen Fußball bekannt und wenn ja, was waren die Konsequenzen/Strafen?

2017 gab es einen Fall, bei dem ein Asthmaspray benutzt wurde. Es gibt zahlreiche solcher Sprays, die erlaubt sind. In diesem konkreten Fall erhielt das Medikament aber eine nicht erlaubte Substanz. Als Urteil wurde ein Verweis ausgesprochen, die Nutzung des Asthmasprays zog keine Sperre nach sich, vom Gericht wurde kein bewusstes, absichtliches Fehlverhalten zurückbehalten.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erklären, dass Luxemburg über eine für alle Sportarten unabhängige Gerichtsbarkeit für Doping-Anklagen verfügt, was nicht in jedem Land der Fall ist. Dieses unabhängige Gericht, das über zwei Instanzen verfügt, wurde vom COSL eingeführt – ähnlich des CLAS –, funktioniert aber komplett eigenständig, ist rechtlich aber über die Satzung des olympischen Komitees geregelt.

6. Worauf muss ein Fußballer im Krankheitsfall oder bei einer Verletzung achten, wenn er im Rahmen dieser mit Medikamenten behandelt wird?

Die ALAD rät allen Sportlerinnen und Sportlern, sich die Liste der verbotenen Substanzen von der Website der Agentur bzw. ihres Verbandes herunterzuladen und sie bei sich zu haben, wenn man einen Arzt aufsuchen muss. Weiter soll man Ärzte darauf hinweisen, dass man lizenzierter Sportler ist. Es gibt zahlreiche Medikamente, die man ohne Probleme nehmen kann, doch es ist wegen denen, die Sportlern nicht erlaubt sind, wichtig, diese Liste griffbereit zu haben. Der behandelnde Arzt kann in dem Fall Mittel verschreiben, die nicht auf der Liste stehen.

Falls es nun nicht anders geht, als Sportlern verbotene Substanzen zu verschreiben, dann besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeerlaubnis zu beantragen, eine sog. „autorisation d‘usage à des fins thérapeutiques“. Diese findet man ebenfalls auf der Website der luxemburgischen Anti-Doping-Agentur und sie muss vom Sportler und dem behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Erst mit einer solchen Sondergenehmigung kann man eigentlich nicht erlaubte Arzneimittel einnehmen.

Dies kann z.B. im Falle einer chronischen Darmentzündung sein, für die man Kortison einnehmen muss. Bei Beispielen wie diesem muss dann diese Sondererlaubnis ausgefüllt und beantragt werden. Wenn die dort aufgeführte Argumentation stichhaltig und nachvollziehbar ist, wenn also klar ist, dass der Sportler auf solche Medikamente angewiesen ist, u.U. sogar, um seinen Sport überhaupt ausführen zu können, dann wird dieser Ausnahmeantrag in der Regel auch angenommen. Die Bewertung erfolgt durch eine Kommission, die entsprechend grünes Licht gibt oder eben nicht, je nach Sachlage.

Das Gros der Allergie-Medikamente, die ja z.Z. in der Pollen-Saison Konjunktur haben, stehen z.B. nicht auf der erwähnten Liste und sind entsprechend erlaubt. Anti-Histamine sind nicht verboten. In einem akuten allergischen Notfall könnte es dagegen vorkommen, dass man Mittel verabreicht bekommt, die auf der Doping-Liste stehen.

7. Wo wird die Grenze zwischen Leistungs- und Freizeitsport gezogen, falls es eine solche Grenze überhaupt gibt?

Diese wird über die Lizenz bzw. die Art der Lizenz gezogen, im Fußball kann wie bereits erwähnt jeder lizenzierte Spieler getestet werden. Wäre dem nicht so, wüste die ALAD nicht, wo anfangen und wo aufhören, das würde weit über das Machbare für die Agentur hinausgehen. In manchen Ländern wird aber tatsächlich darüber diskutiert, Hobby-Sportler zu kontrollieren, da dies unter den allgemeinen Gesundheitsbereich fällt, in Luxemburg ist das aber nicht der Fall.

8. Im Falle eines positiven Tests: hat ein Sportler das Recht auf eine B-Probe und wenn ja, wie muss er dabei vorgehen?

Im Falle eines positiven Tests laufen festgelegte Prozeduren an. Als Erstes wird der Sportler über den Befund informiert. Dann wird geprüft, ob dieser eventuell über eine zuvor angesprochene Sondergenehmigung verfügt. Sollte eine solche nicht vorliegen, bekommt er die Möglichkeit einer B-Probe. Bei der Öffnung dieser können Betroffene selber anwesend sein. Sollte die zweite Probe die erste bestätigen, dann schreibt die ALAD das zuständige Gericht an.

Die Person, bei der ein positiver Test durchgeführt worden war, wird dann vor dieses Gericht zitiert. Dort kann sie sich dann erklären und wie vor jedem anderen Gericht auch, hat sie das Recht, auf die Hilfe eines Anwalts zurückzugreifen. Die ALAD hat vor dem Gericht eine Rolle, die mit der einer Staatsanwaltschaft bei einem Strafgericht vergleichbar ist.

Alle dem COSL angeschlossenen Sportverbände haben der ALAD die Möglichkeit gegeben, dass Sportlerinnen oder Sportler, die unter Dopingverdacht stehen, von diesem unabhängigen Gericht beurteilt werden. Früher lief dies über die für die Sportler zuständigen Verbandsgerichte, da diese aber nicht zwangsläufig so neutral wie das unabhängige Anti-Doping-Gericht waren, wurde diese Vorgehensweise abgeschafft. Solche Gerichte verfügten auch nicht unbedingt über die für Doping-Fälle nötigen Erfahrungen.

Die ALAD sieht die Sportlerin oder den Sportler im Falle eines positiven Tests auch immer, um die weitere Vorgehensweise zu erklären und ihn über seine Rechte unf Pflichten aufzuklären. Ein solcher Befund bringt in der Regel eine gewisse Aufregung mit sich. Der Sportler hat auch das Recht, auf die ALAD zurückzugreifen und die Agentur hält auch darauf, dass der Befund nicht öffentlich behandelt wird und dass der Sportler weiß, woran er ist und wie er sich zu verhalten hat. Erst nach Abschluss der kompletten Prozedur wird die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt.

9. Worauf müssen Fußballer weiter aufpassen?

Das was für alle Sportler gilt, gilt auch für Fußballer. Neben der Medikamentenliste, die man mit zu seinen Ärzten nehmen soll, ist man auch dazu angehalten, aufzupassen, was man in der Hausapotheke liegen hat. Vor allem in Haushalten, in denen Mitbewohner Medikamente nehmen, sollten Sportler vorsichtig sein. Ein bekanntes Beispiel ist das Blutdruckmittel Effortil, das auf der Dopingliste zu finden ist. Dieses ist durchaus in manchen Haushalten zu finden. EPO findet man eher nicht zuhause in einem Schrank.

Seit diesem Jahr ist auch eine neue Regelung zur Einnahme von Kortison in Kraft. Jegliche Art von Kortisonspritzen während einem Wettbewerb ist verboten. Wenn man als Fußballer nun z.B. einige Tage vor einem Spiel eine intraartikuläre Spritze ins Knie bekommt, dann könnte diese bei einem Doping-Test im Rahmen einer Partie durchaus noch positiv anzeigen.

Auf der Website der „Agence Luxembourgeoise Anti-Dopage“ steht Sporttreibenden eine Liste zur Verfügung, wie man sich verhalten soll, wenn man eine Spritze bekommt oder auch Arzneien oral einnimmt. Dort wird aufgeführt, wie lange bestimmte Substanzen brauchen, um sich im Körper komplett abzubauen.

Es ist sehr wichtig, dass Sportler, die Kortison einnehmen oder gespritzt bekommen, sofort den Reflex haben, zu prüfen, wie lange die Abbauzeit für ihr spezifisches Mittel dauert. Diese Regel ist wie geschrieben noch neu, doch bei der ALAD ist man sich bewusst, dass solche Behandlungen durchaus häufig vorgenommen werden.

Auch Cannabis ist in Sportwettkämpfen verboten. Bei dessen Konsum ist es ähnlich: wenn man ein paar Tage vor einem Spiel Cannabis zu sich genommen hat, kann es sein, dass diese Einnahme auch am Spieltag selbst bei einem Test noch nachgewiesen werden kann. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Sportler kein Cannabis nehmen, doch auf die Regel gilt es ebenfalls hinzuweisen.

Ein letztes wichtiges Thema ist das der Nahrungsergänzungsmittel. Diese bereiten der Agentur Sorgen. Man sollte sich fragen: brauche ich als Sportler wirklich solche Mittel? Dieser Bereich betrifft aber weniger Doping bzw. Anti-Doping. Bevor er zu solchen Mitteln greift, soll ein Sportler prüfen, ob im Training, in der Ernährung, in Erholungs- und Schlafphasen alles so weit perfekt ist, dass man nur mit solchen Mitteln weitere Steigerungen erreichen kann.

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht so gut regularisiert wie Medikamente. So kann es sein, dass Fabrikanten nicht alle enthaltenen Mittel auf der Verpackung angeben oder auch angeben müssen. Manchmal werden verbotene Substanzen in solchen Mitteln sogar auf der Verpackung verzeichnet und sie werden dennoch verkauft. Und wenn man dann als Sportler nicht aufpasst, kann man leicht ein Problem bekommen. Die Präparate können verunreinigt sein, ohne dass der Hersteller dies weiss.

Hier gilt es also auch aufzupassen. Wenn man nun überzeugt ist, dass man Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen müsse, dann verweist die ALAD auf das Laboratorium der Sporthochschule in Köln. Diese führt die sog. „Kölner Liste“, auf der regelmäßig geprüfte Mittel aufgeführt sind. In den Niederlanden führt die dortige Anti-Doping-Agentur eine ähnliche Liste. Solche Präparate können im schlimmsten Fall zu einer richtigen Falle werden, die ALAD rät zur Vorsicht beim Gebrauch.

Aufrufe: 030.4.2022, 12:10 Uhr
Paul KrierAutor