Darüber hinaus werden den Mannschaften jeweils zwölf Punkte abgezogen; gegen den Verein verhängten die Sportrichter ein Ordnungsgeld von 300 Euro.
Grund für die harte Entscheidung ist die Tatsache, dass von dem Club offenbar trotz Mahnungen bislang Versicherungsbeiträge für die Sporthilfe und Ordnungsgelder auf Kreis- und Verbandsebene nicht gezahlt wurden. "Für den Fall, dass auch bis zum Saisonende keine vollständige Zahlung aller rückständigen Ordnungsgelder und Beiträge zur Versicherung der Sporthilfe erfolgt, wird das Verfahren automatisch an die Verbandsspruchkammer zur Einleitung eines Verbandsausschlussverfahrens abgegeben", heißt es in der Entscheidung. Der Beschluss ist beschwerdefähig.