2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
– Foto: IMAGO

25 Regionalliga-Teams beantragen Lizenz für die 3. Liga

Das Lizenzverfahren beim DFB ist angelaufen +++ Zwischenbericht wohl Ende April

Neben allen aktuellen Drittligisten haben 25 Teams aus den fünf Regionalligen Unterlagen für das Zulassungsverfahren zur 3. Liga eingereicht – vier mehr als in der Vorsaison. Welche Vereine darunter sind, wird bislang nicht bekanntgegeben.

Der DFB, der die Zulassungskriterien und das Verfahren überwacht, hält sich bedeckt hinsichtlich der Details zu den einzelnen Bewerbern. Die Klubs selbst haben es in der Hand, ihre Teilnahme am Zulassungsverfahren öffentlich zu machen, eine Regelung, die der Autonomie und der Kommunikationsstrategie der Vereine gerecht werden soll.

Einige Teams jedoch gingen damit bereits an die Öffentlichkeit, folgende Teams haben die Lizenz beantragt:

RL Nord:

  • Hannover 96 II
  • SV Meppen
  • VfB Oldenburg
  • Phönix Lübeck

RL Nordost:

  • Greifswalder FC
  • BFC Dynamo
  • Energie Cottbus
  • Viktoria Berlin
  • SV Babelsberg (dem Vernehmen nach)
  • VSG Altglienicke (dem Vernehmen nach)

RL West

  • Alemannia Aachen
  • 1. FC Bocholt
  • Rot-Weiß Oberhausen

RL Südwest

  • FC Homburg
  • Stuttgarter Kickers (dem Vernehmen nach)

RL Bayern

  • Würzburger Kickers
  • Bayern München II

Mit dem Stichtag am 1. März für die Dritt- und Regionalligisten endete die Einreichungsfrist, während die Vertreter der 2. Bundesliga noch bis zum 15. März Zeit haben, ihre Unterlagen nachzureichen. Voraussichtlich im April erwartet die Bewerber eine erste Rückmeldung des Verbandes, die Aufschluss darüber gibt, ob und unter welchen Bedingungen sie die Kriterien für die Teilnahme an der 3. Liga erfüllen.

Dieser Zulassungsprozess, der die wirtschaftliche sowie die technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Klubs unter die Lupe nimmt, spiegelt das Bestreben des DFB wider, einen stabilen und regelkonformen Ligabetrieb zu gewährleisten. Nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern auch infrastrukturelle Gegebenheiten wie die Stadionausstattung stehen dabei im Fokus.

Die Entscheidung, wer letztendlich in der 3. Liga antreten darf, hängt jedoch nicht allein von der Erfüllung der formalen Kriterien ab. Erst nach dem Abschluss der sportlichen Qualifikationen und der Erfüllung aller gestellten Bedingungen wird im Juni das endgültige Teilnehmerfeld bekannt gegeben.

Dieses umfassende Zulassungsverfahren unterstreicht die Bedeutung eines soliden Fundaments für den Fußballsport in Deutschland. Es gewährleistet nicht nur Fairness und Chancengleichheit, sondern sichert auch die Qualität und den professionellen Rahmen der 3. Liga für die Saison 2024/2025.

SO LÄUFT DAS ZULASSUNGSVERFAHREN ZUR 3. LIGA laut DFB:

Alle Klubs, die für die kommende Saison der 3. Liga in Frage kommen - von der Regionalliga bis zur 2. Bundesliga - müssen am Zulassungsverfahren des DFB teilnehmen, wollen sie auf Grundlage der sportlichen Qualifikation in der neuen Saison in der 3. Liga startberechtigt sein. DFB.de gibt einen Überblick über die Eckdaten des Zulassungsverfahrens und beantwortet weitere wichtige Fragen.

Worum geht es beim Zulassungsverfahren?

Im Zulassungsverfahren wird die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Vereine überprüft - ähnlich des Lizenzierungsverfahrens in der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die eingereichten Unterlagen folgen festen Vorgaben, die Prüfung für die 3. Liga unterliegt dem DFB. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Saison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich (zum Beispiel Stadioninfrastruktur) gewährleisten.

Wie läuft die Zulassung für zweite Mannschaften von Lizenzvereinen?

Die zweiten Mannschaften werden im Zulassungsverfahren der 3. Liga nur im technisch-organisatorischen Bereich geprüft, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klubs bereits über die DFL im Rahmen der Bewerbung zur Bundesliga oder 2. Bundesliga überprüft wird. Die Entscheidung in diesem Bereich ist auch für die 3. Liga bindend.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Bewerber aus der Regionalliga und 3. Liga müssen ihre Unterlagen bis 1. März eingereicht haben. Die Bewerber aus der 2. Bundesliga haben bis 15. März Zeit. Wenige Wochen später - im Laufe des Aprils - geht allen Klubs der erste Bescheid zu. Darin wird mitgeteilt, ob dem Verein die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt wird oder ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche. Hat der Verein Bedingungen zu erfüllen, muss dies ebenfalls in einem festgesetzten Zeitraum geschehen. Im weiteren Laufe des Zulassungsprozesses kann darüber hinaus der Zulassungsbeschwerdeausschuss eingeschaltet werden. Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung.

Was ist der Unterschied zwischen Bedingungen und Auflagen?

Bedingungen sind vom betreffenden Klub im Laufe des Zulassungsverfahrens zu erfüllen, um überhaupt die Zulassung für die neue Saison zu erhalten. Auflagen werden zusammen mit der Zulassung erteilt, sie sind erst im Laufe der folgenden Saison zu erfüllen. Verstöße gegen die Auflagen werden abhängig von ihrer Schwere geahndet, wobei der Strafenkatalog unter anderem Geldstrafen und Punktabzüge umfasst.

Was passiert bei Nichterteilung der Zulassung?

Der Verein darf nicht in der 3. Liga antreten und muss in die Regionalliga. Den frei werdenden Platz nimmt der bestplatzierte der vier Klubs ein, die in der abgelaufenen Saison der 3. Liga die sportlichen Abstiegsränge belegen - vorausgesetzt, dieser Verein kann selbst die technisch-organisatorische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Kann ein Verein nach Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga auch die gestellten Anforderungskriterien für seine Regionalliga nicht erfüllen, wird er - den Bestimmungen des zuständigen Landesverbandes folgend - in einer darunter liegenden Spielklasse eingruppiert.

Was ist neu im Zulassungsverfahren für die Saison 2023/2024?

Die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga sind verschärft worden. Ab der Saison 2023/2024 hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge, dass sich das Eigenkapital jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies frühestens im dritten Jahr möglich, vorher waren ausschließlich Geldstrafen vorgeschrieben.

Ebenfalls zur Saison 2023/2024 ist das Financial Fairplay 3. Liga modifiziert und als Auflage in das Zulassungsverfahren integriert. Der Name Financial Fairplay ändert sich, im Zulassungsverfahren firmieren die Regelungen dann unter den Begriffen "Planqualität" und "korrigiertes Saisonergebnis". Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem wie bisher, Verstöße haben künftig Sanktionen zur Folge.

In Folge der Insolvenzfälle aus den Jahren 2021 und 2022 hat das DFB-Präsidium weitere Verschärfungen für das Zulassungsverfahren beschlossen, die nun greifen. Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison. Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden, künftig ist - abhängig vom Umfang des Verstoßes – auch ein Abzug von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung fest in den Richtlinien verankert. Darüber hinaus müssen Klubs der 3. Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, künftig eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 1 Million Euro hinterlegen.

Fragen zu Bundesligisten und Zweitligisten

Was geschieht mit einem Klub, der in der 2. Bundesliga lange sportlich gesichert scheint, dann aber nach einer Negativserie überraschend absteigt und in der vorgegebenen Frist bis 15. März keine Zulassung für die 3. Liga beantragt hat?

Die Fristen sind bindend. Eine Nachreichung von Unterlagen ist in diesem Fall nicht möglich, da ein überraschendes sportliches Abrutschen nicht als Grund für eine Nichtbewerbung gelten kann. Der Verein würde also von der 2. Bundesliga mindestens bis in die 4. Liga absteigen.

Was passiert mit einem Bundesligisten oder Zweitligisten, dem die Lizenz für die Bundesliga und 2. Bundesliga trotz sportlicher Qualifikation verweigert wird?

Anders als ein überraschender sportlicher Abstieg stellt dies einen Ausnahmefall dar. Der Klub erhält nach der Lizenzverweigerung eine zweiwöchige Nachfrist, um die Zulassung für die 3. Liga zu beantragen und die nötigen Unterlagen einzureichen.

Aufrufe: 05.3.2024, 11:30 Uhr
redAutor