2024-04-25T14:35:39.956Z

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Frammersbach macht mit den drei "Zusatzpunkten" einen Sprung nach oben in der Tabelle.
Frammersbach macht mit den drei "Zusatzpunkten" einen Sprung nach oben in der Tabelle.

X:0 - Die Punkte gehen nach Frammersbach

Sportgericht entscheidet auf "Verschulden eines Spielabbruchs" gegen die Rothosen

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Das Urteil ist gesprochen. Nach ausführlichen Stellungnahmen des TuS Frammersbach und der Würzburger Kickers und einer nachfolgenden mündlichen Verhandlung ist das Sportgericht der Bayernliga zum Entschluss gekommen, das Spiel mit X:0 für den TuS Frammersbach als gewonnen zu werten. Nach dem vorzeitigen Spielabbruch wegen eines Bierbecherwurfs konnte der Übeltäter nämlich als Anhänger der Würzburger Kickers identifiziert werden. Zudem sprach das Sportgericht Geldstrafen gegen beide Klubs aus: 200 € gegen die Würzburger Kickers und 80 € gegen den TuS Frammersbach.

In der 20. Spielminute der Landesliga-Partie zwischen dem TuS Frammersbach und den Würzburger Kickers kam es zu besagtem Eklat. Einer der beiden Schiedsrichter-Assistenten wurde in Folge des Führungstreffers der Frammersbacher mit Bier beschüttet. In der offiziellen Stellungnahme spricht der Schiedsrichter von einem durchnässten Trikot seines Assistenten am Rücken und an den Schultern. Daraufhin brach Schiedsrichter Philipp Rommelsbacher die Partie sofort ab. Da der Becherwerfer dem Fanlager der Würzburger Kickers zugeordnet werden konnte, entschied das Sportgericht der Bayernliga nun die Partie zuungunsten der Kickers zu werten: "Dass der Zuschauer als Anhänger und Mitglied des FC Würzburger Kickers diesem Verein in diesem Sinne auch zuzurechnen ist, ist offenkundig und wird auch vom Verein selbst nicht bestritten", so die Ausführungen des Gerichts in der Urteilsbegründung. Diese Haftungsbestimmung stelle eine Zurechnungsvorschrift dar, die ein unmittelbares Vereinsverschulden nicht erfordert. Es reiche vielmehr völlig aus, dass den fehlbaren Mitgliedern beziehungsweise Zuschauern dieses Vereins ein Verschulden vorgeworfen werden kann. Die Würzburger Kickers mussten deshalb - laut Sportgerichtsbarkeit - wegen "Verschulden eines Spielabbruchs" bestraft werden.

"Vorbildliches Nachtatverhalten" sorgt für geringe Geldstrafen.


Gemäß den Ermittlungen der Würzburger Kickers stand der Zuschauer in der fraglichen Situation wohl mit dem Rücken zum Spielfeld und diskutierte mit einem anderen Würzburger Fan über den Frammersbacher Führungstreffer. "Als dieser ihm sagte, das Tor sei auch noch aus klarer Abseitsposition erzielt worden, warf der nach eigenem Bekunden bereits alkoholisierte Zuschauer seinen nach eigener Aussage mindestens noch halb vollen Bierbecher hinter sich , wo dessen Inhalt dann den in diesem Moment in unmittelbarer Nähe befindlichen Assistenten traf und dessen Trikot durchnässte." Da der Zuschauer nach Auffassung der Gerichtsbarkeit mit so einer Aktion billigend in Kauf nehme, den in diesem Bereich zu vermutenden Schiedsrichter-Assistenten mit der Flüssigkeit zu treffen, sei ein fahrlässiges Verhalten des Werfers erfüllt. Bei der Ansetzung der Höhe der Geldstrafen sei das Sportgericht aufgrund eines "vorbildlichen Nachtatverhaltens" der Würzburger Kickers mit der 200 €-Strafe im unteren Bereich geblieben. Die Frammersbacher müssen als gastgebende Mannschaft 80 € Strafe wegen "Verletzung der Platzordnung" zahlen.

Aufrufe: 015.11.2011, 17:17 Uhr
redAutor