2024-04-25T14:35:39.956Z

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Schablonen und Aufkleber in rauen Mengen stellte die Polizei damals sicher. Schiebel
Schablonen und Aufkleber in rauen Mengen stellte die Polizei damals sicher. Schiebel

Wegen Fan-Liebe vor Gericht: 100 Sozialstunden für 1860-Fan

Wie weit darf man für seinen Verein gehen?

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Banner, Fahnen, Aufkleber und Graffitis. Viele Fans würden alles tun, um ihren Verein zu unterstützen. Doch wo ist die Grenze? 1860-Fan wurde zu 100 Sozialstunden verurteilt.

Seine Leidenschaft für Graffitis ist nicht ohne. Was einst als harmlose Schulblock-Kritzelei begann, nahm ab 2015 gewaltige Ausmaße an. Vor dem Starnberger Jugendgericht musste sich nun ein 21 Jahre alter Mann aus Pöcking wegen 54 Fällen der Sachbeschädigung verantworten.

In Starnberg, Pöcking und Feldafing war keine öffentliche Fläche vor dem eingefleischten Löwen-Fan sicher. Der Kfz-Mechatroniker sprühte seine Sprüche unermüdlich an Bahnhofswände, Verkehrsspiegel, Stromkästen, Hundetoiletten und Straßenschilder. Der über die Jahre entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf rund 30 000 Euro.

Im Sitzungssaal gab sich der Angeklagte reumütig und erklärte den Vandalismus mit künstlerischen Ambitionen: „Schriftzüge haben mich fasziniert, ich wollte meinen eigenen Stil entwickeln“, sagte er. „Ich bin gedankenlos durch die Straßen und wollte zeigen, was ich kann. Das war für mich meine eigene Kunst.“ Sein Verteidiger fügte hinzu: „Es ging darum, Markierungen zu machen für den Verein, um ihn zu glorifizieren.“

Nach langen Ermittlungen konnte die Polizei den jungen Sprayer im Sommer 2017 endlich identifizieren. Die Hausdurchsuchung erschütterte seinerzeit nicht nur die Eltern des Angeklagten. „Unmittelbar nach der Durchsuchung habe ich alles an den Nagel gehängt“, sagte der Pöckinger, der in der Folge nächtelang unterwegs war, um seine „Kunstwerke“ mit Schrubber, Drahtbürste und Lösemittel wieder wegzuputzen.

Dem Gericht legte er zum Beweis Vorher-Nachher-Bilder vor. Die geläuterte Haltung bekam aus Sicht der Staatsanwältin Risse, als der Angeklagte Anfang 2019 die Taxi-Zeche prellte. Nach einem Eishockey-Spiel ließ er sich im Kreise seiner Freunde von Garmisch-Partenkirchen nach Starnberg fahren. Am Starnberger Seebahnhof konnte er die fälligen 121 Euro nicht bezahlen, sprang aus dem Taxi und lief davon. Allerdings brachte ihn die Polizei noch in derselben Nacht zur Raison – und zum Bankschalter. Der Taxifahrer bekam schlussendlich doch noch sein Geld.

Da beide Taten offensichtliche Jugendtypik vorweisen und der Angeklagte noch zu Hause wohnt, fällte Richter Ralf Jehle das Urteil wegen 54-facher Sachbeschädigung und Betrugs nach Jugendrecht: 100 Sozialstunden, die teilweise auch durch Alkoholberatungsgespräche erbracht werden können. Zudem schärfte er dem Pöckinger ein, worum es beim Erwachsensein geht: „Verantwortung übernehmen.“

Text: nh

Aufrufe: 020.3.2019, 09:44 Uhr
Münchner Merkur / tz / Redaktion StarnbergAutor