2024-05-10T08:19:16.237Z

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Hasan Ismaik rechnet sich Chancen für seine Klage aus. Foto: mis
Hasan Ismaik rechnet sich Chancen für seine Klage aus. Foto: mis

Ismaik vs. 50+1: Das sagt das Bundeskartellamt

Hat der Investor eine Chance?

Im Sommer hatte Löwen-Investor Hasan Ismaik angekündigt gegen die 50+1-Regel zu klagen. Jetzt äußerte sich das Bundeskartellamt zum aktuellen Stand.

Der TSV 1860 München schreibt als Tabellenführer der Regionalliga Bayern aktuell viele positive Schlagzeilen. Dabei liegt der turbulente Sommer mit sportlichem Abstieg, Zwangsabstieg und vielen Vorwürfen erst wenige Monate zurück.

Löwen-Investor Hasan Ismaik hatte damals angekündigt gegen die 50+1-Regel zu klagen, wobei ihm ein Experte gute Chancen bescheinigte. Seitdem sich der erste Rauch gelegt hat, ist es um diese Klage aber sehr still geworden.

Bundeskartellamt: Beschwerde wird geprüft

Auf Nachfrage von Sport Bild erklärte das Bundeskartellamt nun, dass die Beschwerde des Jordaniers von der für den Sport zuständigen Beschlussabteilung der Behörde geprüft werde. Allerdings sei noch unklar, ob man sich überhaupt für die Klage zuständig erklären und den Kläger nicht an ein ordentliches Gericht verweisen würde.

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Bisher hatte das Bundeskartellamt die 50+1-Regel toleriert. Experten sind allerdings der Meinung, dass 50+1 gegen geltendes Kartellrecht verstoßen würde.

Beim DFB ist man dagegen der Auffassung, dass Ismaik ein Klagegrund fehle, da die Löwen die Lizenz für die Regionalliga erhalten haben. Außerdem sei der Jordanier nicht klagebrechtigt, sondern nur die KGaA.


Aufrufe: 027.9.2017, 15:49 Uhr
Stefan Huber - Fussball VorortAutor