2024-04-25T14:35:39.956Z

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Obertraubling II hatte das Nachsehen im Aufstiegskampf in der A-Klasse 1. F: lst
Obertraubling II hatte das Nachsehen im Aufstiegskampf in der A-Klasse 1. F: lst

Obertraublings Abteilungsleiter nimmt Stellung

Oliver Schleelein erklärt den Sachverhalt zu den Punktabzügen der 2. Mannschaft

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Im Spiel gegen den VfB Bach/Do. II am 10.4.18 wurde in unserer 2. Mannschaft ein Spieler eingesetzt, der letztmalig am 31.3.18 in der 1. Mannschaft eingesetzt war. Da in diesem Zeitraum auch 2 Spiele der 2. Mannschaft ausgetragen wurden, gingen wir davon aus, dass dieser Spieler gegen Bach wieder eingesetzt werden darf. Da am 31.3. das Spiel der 1. Mannschaft jedoch erst nach dem Beginn des Spieles der 2. Mannschaft beendet war, kam die 2-Spiele-Regelung hier nicht zum Tragen. Auch die 10-Tages-Frist endete erst am 11.4. Vom Sportgericht wurde deshalb - auch zu Recht - das ursprüngliche Ergebnis (4:1 für Obertraubling) korrigiert und mit 2:0 zugunsten des VfB Bach gewertet.

Neben dieser berechtigten Ergebnisänderung und dem damit verbundenen 3-Punkte-Abzug wurden uns jedoch noch 3 weitere Punkte, also insgesamt 6 Punkte abgezogen, da wir lt. Urteilsbegründung des Sportgerichts als Wiederholungstäter einzustufen sind. Dieser Darstellung müssen wir jedoch entschieden widersprechen. Die Entscheidung des Sportgerichts geht zurück auf eine Spielwertung des Sportgerichts aus dem Vorrundenspiel gegen Mintraching am 6.9.17. In diesem Spiel soll lt. Urteil des Sportgerichts auch bereits ein Spieler eingesetzt worden sein, der aufgrund eines Einsatzes in der 1. Mannschaft am 3.9.17 in Sulzbach nicht spielberechtigt gewesen sei. Der betroffene Spieler kam jedoch im gesamten Spiel der 1. Mannschaft in Sulzbach nicht zum Einsatz.

Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach das Sportgericht, den Kreisvorsitzenden, den Spielleiter und den Kreisschiedsrichterobmann schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, dass der Spielberichtsbogen vom damaligen Schiedsrichter nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. Auch der Schiedsrichter wurde kontaktiert und um Richtigstellung gebeten. Es wurden eidesstattliche Erklärungen des betroffenen Spielers sowie der Trainer zur Berufung beim Bezirkssportgericht eingereicht. Sogar vom Gegner wurde attestiert, dass der Spielberichtsbogen falsch ist. Leider fehlte die Unterstützung des Schiedsrichters, der in seiner Stellungnahme keine Fehler einräumt. Auch der Hinweis, dass der Torschütze des SV Obertraubling in der 7. Minute zum 1:0 lt. Spielberichtsbogen erst in der 69. Minute eingewechselt worden sein soll (ist im Übrigen nach wie vor im Internet nachprüfbar), wurde nicht berücksichtigt und zählte nicht in der Berufung. Trotz klarer Fakten und eidesstattlicher Aussagen wurden wir als Wiederholungstäter eingestuft, mit einem zusätzlichen 3-Punkte-Abzug bestraft und erhielten darüber hinaus noch eine Geldstrafe in Höhe von 500.- € .

Ich hoffe, ich konnte hier mit diesem Schreiben ein wenig Aufklärung in die Sache bringen, und möchte weiter darum bitten, den Fairplay Gedanken gegenüber meinen Mannschaften wieder aufleben zu lassen, da die Anfeindungen in den letzten Wochen und negative Publicity in den öffentlichen Kanälen nicht gerechtfertigt sind. Wir haben trotz dieser Rückschläge bis zum Ende alles gegeben und somit auch nicht in den Ausgang der Meisterschaft eingegriffen.

Aufrufe: 024.5.2018, 19:06 Uhr
Oliver Schleelein, Abteilungsleiter SVOAutor