2024-05-02T16:12:49.858Z

Aufreger der Woche
Beim Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus im April 2017 musste ein massives Polizeiaufgebot ernsthafte Zusammenstöße im Stadion verhindern. Foto: Bock
Beim Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus im April 2017 musste ein massives Polizeiaufgebot ernsthafte Zusammenstöße im Stadion verhindern. Foto: Bock

DFB legt Revision gegen NOFV-Urteil ein

Der Streit um das Skandalspiel zwischen Babelsberg und Cottbus geht weiter: Der Deutsche Fußballbund will die Entscheidung des Verbandsgerichtes nicht akzeptieren.

Der Streit um das Skandalspiel zwischen Babelsberg und Cottbus geht weiter: Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Revision gegen das Urteil des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) eingelegt.

Damit gilt es als wahrscheinlich, dass der Fall neu aufgerollt wird. Darüber wird nun das DFB-Bundesgericht entscheiden. DFB-Vizepräsident Rainer Koch sagt: "Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts. Daher habe ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden."

Zur Vorgeschichte: Das Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes hatte das Urteil des hauseigenen Sportgerichts vom 24. November wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Spiel zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus am 28. April 2017 aufgehoben. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Anschließend hatte der DFB angekündigt, sich einzuschalten. Genau das ist jetzt passiert.

"Grundlage für den Gang vors DFB-Bundesgericht ist Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen", erklärt der DFB diesen Schritt in einer entsprechenden Mitteilung.

Energie Cottbus war ursprünglich wegen eines "unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das wegen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufhob und das Verfahren einstellte.

Aufrufe: 018.1.2018, 08:35 Uhr
Marc SchützAutor