2024-05-02T16:12:49.858Z

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Die Vereine wie der TSV Buchbach müssen die Unterlagen bis zum 12. März zurückschicken. Die Vereine der Bayernliga und 3. Liga haben länger Zeit.
Die Vereine wie der TSV Buchbach müssen die Unterlagen bis zum 12. März zurückschicken. Die Vereine der Bayernliga und 3. Liga haben länger Zeit. – Foto: Mike Megapix

BFV verschickt Lizenz-Unterlagen für die Regionalliga Bayern

An 55 Vereine

Der BFV hat an 55 Vereine die Bewerbungsunterlagen für die Regionalliga Bayern gesendet. Den Klubs aus der Bayernliga und 3. Liga wird eine längere Frist eingeräumt.

Auch wenn der Fußball im Freistaat pandemiebedingt nicht rollen kann, so richtet sich der optimistische Blick in die Zukunft: Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat den bayerischen Dritt- und Regionalligisten sowie den Bayernligisten die Regionalliga-Bewerbungsunterlagen für die Saison 2021/22 zukommen lassen.

Die Unterlagen gingen an insgesamt 55 bayerische Klubs, unter anderem an den TSV Buchbach. Für die wegen der Corona-Pandemie nicht ausgetragene Spielzeit 2020/21 in der Regionalliga Bayern hatten sich zuletzt 33 Klubs beworben.

Regionalliga Bayern: Vereine müssen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen

Neben der sportlichen Qualifikation müssen die Vereine im jetzt angestoßenen Verfahren auch die Zulassungsvoraussetzungen des BFV erfüllen, um für die bayerische Amateur-Spitzenliga zugelassen zu werden. Bis zum 12. März (12 Uhr) müssen die Bewerbungsunterlagen der Regionalliga-Vereine beim BFV eingegangen sein, für die Bayernligisten und die bayerischen Drittligisten gilt eine Frist bis zum 9. April (12 Uhr). Am 3. Mai erhalten die Klubs dann voraussichtlich die Zulassungsbescheide.

(Wolfgang Krzizok)

Aufrufe: 023.1.2021, 19:57 Uhr
Erdinger Anzeiger / Wolfgang KrzizokAutor