2024-05-10T08:19:16.237Z

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Das Spiel von Türk Gücü gegen Altenerding wird nicht gewertet und wird nächstes Jahr nachgeholt. Dieter Priglmaier
Das Spiel von Türk Gücü gegen Altenerding wird nicht gewertet und wird nächstes Jahr nachgeholt. Dieter Priglmaier

„Wurden vom Sportgericht nicht befragt“ - 2:1-Sieg des Türk Gücü gegen Altenerding zählt nicht

Facebook-Screenshot reicht für Urteil

Zuerst drehte Türk Gücü mit zwei Treffern die Partie. Doch im Nachhinein kann sich der Kreisklassist nicht über den Sieg freuen, weil sich das Sportgericht eingeschaltet hat.

Ismet Dogan fiel aus allen Wolken, als er von dem Urteil erfuhr. „Wir wurden vom Sportgericht zum Sachverhalt überhaupt nicht befragt. Man kann doch kein Urteil fällen, ohne von uns eine Stellungnahme einzuholen“, ärgert sich der Vorsitzende.

Dem Sportgericht habe der Facebook-Verkehr zwischen den beiden Vereinen gereicht, meinte Josef Bauer, der Vorsitzende des Gerichts. „Da hat die Gegenseite ja schon den Fehler des Schiedsrichters eingeräumt.“

Und das macht Dogan so richtig sauer – und zwar auf den Fußballchef der SpVgg Altenerding, Andreas Heilmaier. Laut Dogan soll Heilmaier nach der Partie über Facebook den Doppeltorschützen kontaktiert haben. „Er hat scheinheilig behauptet, er wolle nur noch die Spielstatistik ergänzen und fragte deshalb nach, ob nicht sein Mitspieler Dzanin Dizdarevic in der ersten Halbzeit eine Gelbe Karte gesehen hat.“ Nachdem dies der Spieler bestätigt hat, habe Heilmaier einen Screenshot dieser Nachricht zum Sportgericht geschickt und das Spiel angefochten, da Dizdarevic in der 76. Minute nochmal Gelb gesehen hatte und deshalb mit der Ampelkarte hätte vom Platz müssen.

Fürs Sportgericht war die Sache klar: „Der Spielstand war zu diesem Zeitpunkt 1:0 für Altenerding. In der Folgezeit schoss Türk Gücü Erding noch zwei Tore (...) Es ist unwahrscheinlich, dass Türk Gücü mit einem Spieler weniger in der noch verbleibenden Spielzeit noch zwei Tore geschossen hätte.“

Klingt logisch, aber das Urteil hat einen Haken. Die Türken bestreiten, dass es die erste Gelbe überhaupt gab. Sie war auch nicht im Spielberichtsbogen eingetragen. Und der Schiedsrichter kann sich nicht mehr erinnern.

Heilmaier dagegen schon. Dizdarevic sei aus 20 Metern auf den Schiedsrichter zugestürmt, habe einen Handelfmeter gefordert, stattdessen aber Gelb gesehen. „Dzanin hat mir das auch bestätigt“, sagt Heilmaier, der sein Vorgehen verteidigte. „Als Abteilungsleiter habe ich die Interessen meines Vereins zu wahren.“ Deshalb habe er sich nach Rücksprache mit Spielgruppenleiter Florian Neubert ans Sportgericht gewandt, um den Regelverstoß zu melden. „Ich bin überzeugt, dass das Spiel eine andere Wendung genommen hätte.“ Dass er nicht mit einem Vorstandsvertreter von Türk Gücü sprach, sondern einen Spieler online kontaktierte, erklärte Heilmaier so: „Ich kenne ihn sehr gut, er hat lange bei uns gespielt, bin auf Facebook mit ihm befreundet. Als ich gesehen habe, dass er dort gerade aktiv ist, habe ich ihn kontaktiert.“

Dass Türk Gücü vom Sportgericht nicht vorab informiert wurde, habe er allerdings nicht gewusst. Und auch Bauer räumte inzwischen ein, dass es eigentlich Usus sei, eine Stellungnahme einzufordern. In diesem Fall habe aber dem Gericht der Screenshot schon gereicht. Ob Türk Gücü offiziell überhaupt informiert worden sei, dass ein Verfahren gegen den Verein läuft, könne er aber nicht sagen.

Einen Kontakt hat es laut Dogan nicht gegeben, und das erzürnt ihn: „Es wird von Verbandsseite immer kommuniziert, dass der offizielle Kommunikationskanal über das Postfach Zimbra laufen soll, aber in diesem Fall hat ein Facebook-Screenshot dem Sportgericht ausgereicht, ein Urteil zu fällen, ohne offizielle Vertreter vom Verein. Unser Spieler kann sich ja auch vertan haben, hat den Text nicht richtig gelesen und erste und zweite Halbzeit verwechselt. Oder es ist nicht sein Account, oder er hat dies nicht verfasst.“

Türk Gücü hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Nun wird sich das Bezirkssportgericht damit befassen.

Aufrufe: 014.11.2018, 09:47 Uhr
Erdinger Anzeiger / Dieter PriglmeirAutor