Diese Regel besagt: „Werden durch Nichtantritt von Mannschaften oder vorgenommene Spielwertungen der Rechtsorgane bei Punktgleichheit Meisterschaft-, Auf- oder Abstieg irregulär beeinflusst, haben benachteiligte Mannschaften das Recht, Entscheidungsspiele zu beantragen.“
Vor diesem Hintergrund lässt der Verein nun vom Kreisverband prüfen, ob ein Entscheidungsspiel ausgetragen werden kann. Im konkreten Fall geht es um das Spiel der Hinrunde zwischen Bleicherode und Großwechsungen II. In dieser Partie kam es zu einer 2:0-Spielwertung für Bleicherode aufgrund eines Nichtantritts der Landesklasse-Reserve. Beim Tabellenzweiten hält man es für durchaus realistisch, dass man dieses Spiel höher gewonnen hätte und damit nun eine bessere Tordifferenz haben könnte. Am Montagabend tagt der Kreisverband und entscheidet über das Vorgehen.