Wenig problematisch sind die Neuansetzungen in der Landesliga Nordost. Denn in den beiden Spielen SG Quelle Fürth gegen den SC 04 Schwabach und ASV Veitsbronn-Siegelsdorf gegen den SV Mitterteich waren noch keine Tore gefallen. Beide Partien mussten gleich zu Beginn nach wenigen Minuten unterbrochen werden und die amtierenden Schiedsrichter sahen dann keine Möglichkeit, die Spiele fortzusetzen. In der Regionalliga-Begegnung in Memmingen gegen Unterföhring war bereits eine Halbzeit gespielt, auch da stand es 0:0. Der Unparteiische pfiff nicht mehr an. Ärgerlicher ist die Situation hingegen für die SpVgg Bayern Hof. Denn dieses Match lief schon 74 Minuten, bis es unterbrochen wurde und Hof führte deutlich mit 4:1. Aber auch diese Begegnung muss wiederholt werden. "Das ist natürlich für die SpVgg Bayern Hof ganz bitter, aber es geht nicht anders", sagt Thomas Unger, der Spielleiter der Bayernliga Nord.
Heinz Ferber, der Vorsitzende des Sportgerichts Bayern, erläutert die Thematik. Im Bereich der Deutschen-Fußball-Bundes (DFB) sowie in allen Landesverbänden gibt es bei Spielabbrüchen wegen höherer Gewalt eine einheitliche Regelung: "Die Spiele müssen dann neu angesetzt werden. Egal, wie lange schon gespielt worden ist und wie es steht." Das regelt der Paragraf 72 der Rechts- und Verfahrensordnung. Auch Ferber sagt zum Fall in Hof: "Es ist natürlich sehr ärgerlich für die Hofer, aber wir haben einfach keine andere Möglichkeit als zu entscheiden, dass dieses Spiel wiederholt werden muss." Laut Ferber gibt es in Spanien und Portugal da andere Möglichkeiten. Denn da können die noch zu spielenden Minuten nachgeholt werden. Es geht dann mit dem bisherigen Spielstand weiter. Doch das sieht das Reglement im deutschen Fußball nicht vor.