Umkleiden und Duschen dürfen wieder geöffnet werden
So kann im Bereich des organisierten Sports ab diesem Montag (22. Juni) der Lehrgangsbetrieb wieder aufgenommen werden. Außerdem werden die bislang geltenden Obergrenzen für den Indoor- und Outdoor-Sport von 20 Personen aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen wie Raumgröße und Belüftung. Näheres hierzu regelt die aktuelle Fassung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. Bay. IfSMV / siehe Link unten) in Verbindung mit dem Rahmenkonzept Sport, das ebenfalls zum 20.06.2020 neu gefasst wurde (Link siehe unten).
Auch Veranstaltungen wie beispielsweise Vereinssitzungen sind zukünftig mit bis zu 50 Gästen im Innenbereich und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Veranstaltungen bleiben dagegen weiterhin untersagt, auch das Verbot von Großveranstaltungen bleibt bis mindestens Ende Oktober 2020 bestehen. Basis aller Lockerungen ist weiterhin das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Ebenso ist in geschlossenen Räumen weiterhin für ausreichend Belüftung zu sorgen.
"Die neuen Lockerungen im Sport sind für uns ein weiterer entscheidender Schritt. Ebenso wichtig wie die stufenweise Rückkehr zur Normalität ist für uns, dieser großen Verantwortung auch gerecht zu werden. Wenn wir alle im Sport die Vorgaben verantwortungsvoll und gesundheitsbewusst einhalten, sind wir fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung die nächsten Schritte angehen können. Nachdem nun die Stufe 2 des Konzepts für den Sport umgesetzt wurde, ist unser Ziel, in einer nächsten Stufe den Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten im Hallensport (Indoor) wieder aufzunehmen. Danach stehen dann noch Lockerungen für Kontaktsportarten an. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben sich die Lockerungsschritte im 14-tägigen Rhythmus bewährt und sollten für die beiden verbleibenden Stufen beibehalten werden. Die Entscheidung darüber trifft die Staatsregierung. Der BLSV steht hier nur beratend zur Seite", so das offizielle Statement des BLSV.