2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: © Brennpunkt Orange

Regeländerung bei Rot-Sperre

Auf Vorschlag des Spielausschusses des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat der Vorstand in einem Umlaufverfahren einer Änderung der Spielordnung § 22 (in Verbindung mit der Rechts- und Verfahrensordnung § 42 Sperren nach Feldverweisen) zugestimmt.

Bisher galt, dass Spielsperren nach Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) auch nach Spieljahresende ihre Gültigkeit behalten.
Die neue Regelung heißt ab sofort: „Aufgrund der Covid - 19 - Spielpause werden Spielsperren gegen Spieler, welche noch eine Restsperre von maximal zwei Pflichtspielen betragen, zum 31.07.20 amnestiert und somit aufgehoben. Strafgelder und Verwaltungskosten in Verbindung mit diesen Spielsperren bleiben unberührt.“

In der Begründung heißt es unter anderem, dass es eine solche Sperre nach mindestens fünf Monaten seit März 2020 nicht mehr darstellbar sei, weil der Bezug zum Vergehen nur noch wenig herzustellen ist. Die Änderung jedoch nicht für Sperrstrafen, welche noch mehr als zwei Pflichtspielen Sperre oder eine zeitliche Begrenzung im Urteil erfahren haben.

Aufrufe: 031.7.2020, 11:00 Uhr
PM TFVAutor