2024-05-02T16:12:49.858Z

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– Foto: © Achim Freund

NOFV hat Sportgerichtsverfahren gegen Rudolstadt eingeleitet

Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) hat dem FC Einheit mitgeteilt, dass gegen ihn ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet wurde.

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Das geschah, so heißt es im Schreiben des Regionalverbandes, „wegen des Verdachts einer schuldhaften Herbeiführung eines verspäteten Spielbeginns“

Dabei ging es um das letzte Oberligaheimspiel zwischen den Rudolstädtern und dem FC Eilenburg (1:1). Gegen den Gast wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet.

Innerhalb von fünf Tagen hat der Verein Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Und das war der Auslöser, dieser Vermerk des Schiedsrichters auf dem Spielberichtsbogen: „Das Spiel begann drei Minuten später, da beide Mannschaften noch nicht spielbereit waren.“

Der FC Einheit hat mittlerweile eine Stellungnahme verfasst.

Aufrufe: 028.11.2019, 20:30 Uhr
FC Einheit RudolstadtAutor