2024-05-02T16:12:49.858Z

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– Foto: FuPa Niederrhein

KFC Uerdingen plant ohne Großverdiener Großkreutz

42.000 Euro sollen die Uerdinger ihrem Spieler nachzahlen. So lautet der Vergleichsvorschlag, den der Direktor des Arbeitsgerichtes Krefeld unterbreitet hat. Doch im Prozess wurde deutlich: Es geht um viel, viel mehr.

Vor dem Arbeitsgericht Krefeld ging es zwischen Kevin Großkreutz und dem KFC Uerdingen zwar nicht um Peanuts, und doch geht es in dem Verfahren nur um einen Randaspekt der Beziehung. Auf den konzentrierte sich der vorsitzende Richter David Hagen in seinem Vergleichsvorschlag: Der Fußball-Drittligist soll dem ehemaligen Nationalspieler 42.000 Euro zahlen. Aber auch das ist nur ein Teil der ausstehenden Zahlungen. Die Geschichte ist, wie so oft, wenn es vor Gericht ums liebe Geld geht, komplizierter und geht so:
Kevin Großkreutz kam im Sommer 2018 zum in die Dritte Liga aufgestiegenen KFC Uerdingen. Der Weltmeister von 2014 erhielt dafür ein Jahresgehalt von über 600.000 Euro. Seine Leistungen auf dem Platz waren jedoch nicht ganz so schillernd wie sein Name. Daher setzten sich Mikhail Ponomarev, der Präsident des KFC, und Konstantin Liolios, der Berater von Großkreutz, an einen Tisch. Dort sollen er und sein Mandant einer Reduzierung der Bezüge von monatlich 14.000 Euro zugestimmt haben, die von Juli 2019 an erfolgte.

Als wegen der Corona-Pandemie der Mannschaftsrat im März 2020 einer Gehaltsreduzierung um 30 Prozent zustimmte, lehnte Großkreutz diesen weitergehenden Verzicht ab. Daraufhin stellte der KFC die Gehaltszahlungen ein. Großkreutz reichte die Klage ein.

Richter Hagen machte deutlich, dass die Gehaltszahlungen erfolgen müssen und lediglich die Reduzierung um monatlich 14.000 Euro Gegenstand des Prozesses sind, weil keine schriftliche Vereinbarung existiert. Allerdings machte Hagen deutlich, dass die getroffene mündliche Vereinbarung höchstwahrscheinlich erfolgte, worauf eine E-Mail von Liolios ebenso hindeutet wie die Tatsache, dass Großkreutz die Gehaltsabrechnungen über ein halbes Jahr nicht beanstandet hatte. Daher unterbreitete der Richter den Vergleichsvorschlag in Höhe von 25 Prozent.

Rechtsanwalt Christoph Schickhardt, der dem KFC wiederholt zur Seite steht und im Fußball durchaus einen Namen hat, sagte dann, worum es wirklich geht. „Wir brauchen eine Perspektive bis zum 30. Juni 2021“, erklärte er. „Dann gibt es eine gütliche Einigung. Kevin sollte auf uns zukommen und wir schauen dann, wie man das vernünftig beendet.“ Er kenne Großkreutz seit Jahren und schätze ihn. „Aber er macht viel nebenbei.“ Körperlich sei er nicht mehr in der Lage, professionell auf hohem Niveau zu spielen, das zeigten die medizinischen Werte. Wenn überhaupt, so benötige er zunächst einmal ein Aufbautraining. Dem widersprach natürlich Großkreutz’ Rechtsanwältin Dominique Faßbender von der Düsseldorfer Kanzlei Orth Kluth. Dass Großkreutz noch einmal für den KFC Uerdingen aufläuft, erscheint unwahrscheinlich. In den kommenden Tagen geht es lediglich um eine einvernehmliche Trennung.

Aufrufe: 020.9.2020, 08:00 Uhr
RP / Thomas SchulzeAutor