Als wegen der Corona-Pandemie der Mannschaftsrat im März 2020 einer Gehaltsreduzierung um 30 Prozent zustimmte, lehnte Großkreutz diesen weitergehenden Verzicht ab. Daraufhin stellte der KFC die Gehaltszahlungen ein. Großkreutz reichte die Klage ein.
Richter Hagen machte deutlich, dass die Gehaltszahlungen erfolgen müssen und lediglich die Reduzierung um monatlich 14.000 Euro Gegenstand des Prozesses sind, weil keine schriftliche Vereinbarung existiert. Allerdings machte Hagen deutlich, dass die getroffene mündliche Vereinbarung höchstwahrscheinlich erfolgte, worauf eine E-Mail von Liolios ebenso hindeutet wie die Tatsache, dass Großkreutz die Gehaltsabrechnungen über ein halbes Jahr nicht beanstandet hatte. Daher unterbreitete der Richter den Vergleichsvorschlag in Höhe von 25 Prozent.
Rechtsanwalt Christoph Schickhardt, der dem KFC wiederholt zur Seite steht und im Fußball durchaus einen Namen hat, sagte dann, worum es wirklich geht. „Wir brauchen eine Perspektive bis zum 30. Juni 2021“, erklärte er. „Dann gibt es eine gütliche Einigung. Kevin sollte auf uns zukommen und wir schauen dann, wie man das vernünftig beendet.“ Er kenne Großkreutz seit Jahren und schätze ihn. „Aber er macht viel nebenbei.“ Körperlich sei er nicht mehr in der Lage, professionell auf hohem Niveau zu spielen, das zeigten die medizinischen Werte. Wenn überhaupt, so benötige er zunächst einmal ein Aufbautraining. Dem widersprach natürlich Großkreutz’ Rechtsanwältin Dominique Faßbender von der Düsseldorfer Kanzlei Orth Kluth. Dass Großkreutz noch einmal für den KFC Uerdingen aufläuft, erscheint unwahrscheinlich. In den kommenden Tagen geht es lediglich um eine einvernehmliche Trennung.