2024-05-08T14:46:11.570Z

Kommentar
F: Poster Verband FLVW
F: Poster Verband FLVW

Keine „Offiziellen Mitteilungen“ mehr: Übertriebene Zensur!

Verband informiert Journalisten nicht länger. Neue Datenschutz-Grundverordnung hat Auswirkungen auf die Berichterstattung im Amateurfußball. Transparenz sieht anders aus, meint unser Autor. Ein Kommentar.

Vor laufenden Fernsehkameras hat Jogi Löw etwas getan, was andernorts rechtlich fragwürdig ist. Er hat öffentlich preisgegeben, wen der Deutsche Fußball-Bund letztendlich für den WM-Kader nominiert. Wäre es nicht um die Nationalmannschaft, sondern um die Westfalenauswahl im Amateurfußball gegangen, hätte es die Information über die Berufung nicht gegeben. Warum? Die Einzelheiten.

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) sieht sich aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht mehr in der Lage, die Medien (wie FuPa Ostwestfalen) über solche Personalien zu unterrichten. Bisher wurden sie zusammen mit anderen Informationen wöchentlich in den „Offiziellen Mitteilungen“ (OM) via E-Mail an uns verschickt. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai teilte der FLVW mit, nach Auffassung seines Justitiars und des Datenschutzbeauftragten sei der Versand an einen externen Verteiler-Kreis von Medienvertretern nicht mehr mit der DSGVO vereinbar.

Seitdem gibt es keine verbandlichen Informationen mehr über alle Inhalte der OM. Neben Nominierungen für Auswahlteams sind dies auch personenbezogene Angaben über Ordnungsgelder, Sportgerichtsurteile und Spielsperren. Auch nicht personenbezogene Daten wie Spielwertungen, Neuansetzungen sowie organisatorische Hinweise sind Inhalte der OM – und ab sofort für Journalisten nicht mehr zugänglich.

Datenschutz ist wichtig, da wird niemand widersprechen. Aus Verunsicherung und Sorge vor etwaigen Konsequenzen übertreibt es der FLVW allerdings. Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Verloren geht nämlich etwas anderes Wertvolles – Transparenz. Und ob die Daten tatsächlich in angeblichem Übereinklang mit der DSGVO geschützt sind, wenn sie zwar den Medienvertreten vorenthalten werden, gleichzeitig aber ins Intranet des Verbandes gestellt werden, auf das alle Vereine und unzählige Vereinsvertreter Zugriff haben, ist äußerst zweifelhaft.

Im Sinne aller Beteiligten wäre es gut, wenn die Verbandsführung die aktuelle Sommerpause im Amateurfußball nutzt, um die „Zensur“ zu überdenken und juristische Vorkehrungen zu treffen, den Informationsfluss aufrechtzuerhalten. Oder wollen wir in letzter Konsequenz Spielberichte mit Mannschaftsaufstellungen ohne Namen und Spielergebnisse ohne Torschützen bei FuPa Ostwestfalen haben?

Aufrufe: 05.6.2018, 18:00 Uhr
Wolfgang Temme / FuPaAutor