2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Mathias Leschek

Coronakrise: NFV prüft Unterstützung für Vereine

Existenzbedrohende Liquiditätsengpässe bis zum 6. April melden / Schon heute fraglich, ob nach dem 20. April wieder trainiert oder gespielt werden kann

Wegfall von Spieltags- und Cateringeinnahmen, teilweiser Wegfall von Sponsorengeldern und das Weiterlaufen der fixen Kosten: Dem Niedersächsichen Fußballverband (NFV) ist bewusst, dass die Aussetzung des Spielbetriebes infolge der Corona-Krise viele Vereine finanziell schwer belastet.

Deshalb weist der NFV auf die mögliche Inanspruchnahme der Sofort-Liquiditätshilfe des Bundes und der Länder hin, die auch Sportvereine beantragen können, sofern sie bis zu 10 Mitarbeiter beschäftigen. Darüber hinaus bittet der NFV alle Klubs, die durch die Coronakrise und trotz der Inanspruchnahme dieser staatlichen Soforthilfe in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten, um Nachricht bis zum 6. April mit einer kurzen Begründung und unter Angabe des fehlenden Volumens. Der NFV will dann prüfen, ob und inwiefern er finanziell helfen kann, etwa in Form von Stundung von Verbandsabgaben.

FuPa dokumentiert hier das Schreiben von NFV-Präsident Günter Distelrath an alle niedersächsischen Fußballvereine:

Betreff: Mögliche Liquiditätshilfen für Vereine
Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

der Spiel- und Trainingsbetrieb ist – verursacht durch das Coronavirus – bis auf weiteres, mindestens aber bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Mit Blick auf die weiter steigenden Infektionszahlen sowie die politischen und behördlichen Aussagen zu den Ausgangsbeschränkungen und -auflagen stellt sich schon heute die Frage, ob und wenn ja, ab wann eine Fortführung der Saison und damit des Ligabetriebes nach dem 19. April realistisch ist.

Wir wissen aber bereits jetzt, dass sich bei vielen Vereinen schon heute gravierende Probleme auftun, u. a. durch den Wegfall von Spieltags- und Cateringeinnahmen, den teilweisen Wegfall von Sponsorengeldern und das Weiterlaufen der fixen Kosten. Dies kann teilweise zu einer existenziellen Bedrohung führen.

Wir überlegen aktuell, was wir unter Berücksichtigung von gemeinnützigkeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten tun können, um unseren Vereinen gezielt Hilfe zu verschaffen. Dies soll nicht mit der „Gießkanne“ passieren, sondern da ansetzen, wo Hilfe tatsächlich dringend erforderlich ist.

Falls Ihr Verein als Folge der Corona-Pandemie in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass gerät, der auch nicht durch die Soforthilfen von Bund und Ländern zu beheben ist, dass teilen Sie uns dies bitte bis zum 06. April 2020 mit einer kurzen Begründung und unter Angabe des Volumens mit. Wir werden dann prüfen, ob und inwieweit eine Liquiditätshilfe durch den NFV in Form von Stundung von Verbandsabgaben möglich und machbar ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch einmal besonders auf die unbedingte Inanspruchnahme der Rettungsmaßnahmen des Bundes und der Bundesländer hinweisen, die auch Sportvereinen als Sofortliquiditätshilfe zur Verfügung stehen. Dies ist machbar, weil viele Vereine auch in voll steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben tätig sind, die letztlich dazu dienen, den meist defizitären steuerfreien ideellen Tätigkeitsbereich mit zu finanzieren. Für die Erfüllung dieser Tätigkeiten beschäftigen sehr viele Vereine auch bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die meisten davon in dem Umfang von bis zu 10 Beschäftigten, was dann eine Inanspruchnahme der Liquiditätssoforthilfe ermöglicht.

Wir hoffen, mit dieser Maßnahme einen Beitrag zur Überbrückung dieser schwierigen Zeit leisten zu können. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass auch der NFV selbst durch die Einstellung des Spiel- und Trainingsbetriebes, das Schließen der Sportschule sowie von Hotel und Restaurant erhebliche Erlöseinbußen zu verzeichnen hat.

Mit sportlichen Grüßen
Günter Distelrath, Präsident

Aufrufe: 02.4.2020, 23:30 Uhr
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