Die Künstlerin hatte per Klage 50.000 Euro von Fortuna gefordert und das auf eine Verletzung ihres Urheberrechts gestützt. Von der Stadt Düsseldorf war sie einst mit einem künstlerischen Konzept zur Bahnhofsgestaltung der neuen Wehrhahn-U-Bahn-Linie beauftragt worden, hatte dafür ein Rautenmuster entworfen. Im Auswärtstrikot der Fortuna-Spieler sah sie laut Klage (eingewebt in weißen Trikotstoff) dann aber ein allzu ähnliches Muster wieder.
Ob das von Fortuna eine absolut freie Bearbeitung gewesen ist oder doch zumindest eine Anlehnung an die Rauten der Künstlerin, sollte das Landgericht prüfen. Fortuna hatte argumentiert, ein Werk der Baukunst und ein textiles Muster seien nicht vergleichbar. Das ließ das Gericht aber nicht gelten. Auch gaben die Richter an, sie würden die Fortuna-Rauten eher als unfreie Bearbeitung der Künstler-Rauten ansehen – damit als Verwendung ohne erforderliche Zustimmung der Künstlerin.
Wie die Urheberin aber auf eine Klageforderung von 50.000 Euro kam, könne die Kammer nicht erkennen. Fortuna sei – verglichen mit internationalen Spitzenklubs wie Real Madrid oder Paris Saint-Germain – doch „etwas kleiner“, so die Richter. Fortuna hatte der Klägerin offenbar im Vorfeld bereits 15.000 Euro angeboten, was das Landgericht jetzt als passenden Betrag ansah – und daher eine Einigung beider Seiten auf diese Summe anregte. Ob das gelingt, ist ungewiss. Falls nicht, wollen die Richter Ende November ein Urteil verkünden.