2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Lizenz-Vergabe: Teutonia 05 muss nachbessern!

Das ist die Meldung des Tages! Vorerst keine Lizenz für den Club aus Ottensen! Das gab der NFV heute bekannt.

Vor gut einer Stunde veröffentlichte der Norddeutsche Fußball-Verband die Namen der Vereine, die ohne Auflagen die Lizenz für die kommende Saison 2018/2019 erhalten haben. Drei Vereine erhielten im ersten Verfahren keine Lizenz, darunter mit dem Lüneburger SK auch ein prominente Name. Der Hamburger Anwärter FC Teutonia 05 ging ebenso leer aus, wie der aktuelle Regionalligist Eutin 08!

Offene Fragen bei den fehlenden Lizenzen

31 Vereine hatten fristgerecht zum 31. März ihre Anträge für eine Regionalliga-Lizenz 2018/2019 eingereicht, doch nur 28 von ihnen haben von der Zulassungskommission heute die Lizenz erhalten. Als einziger Hamburger Vertreter und einzige Mannschaft der kommenden Aufstiegsrunde erhielt der FC Teutonia 05 Ottensen keine, hat aber bis zum 15. Mai Zeit die fehlenden Unterlagen einzureichen.

"Wir wissen noch nicht, welche Dinge nachzubessern sind. Die detaillierte Begründung des NFV ist auf dem Postweg zu uns. Nach Erhalt der Unterlagen wissen wir mehr, sehen das Ganze aber sehr entspannt und lassen uns dadurch nicht aus der Bahn werfen. Wir sind sicher, dass wir die erforderlichen Nachbesserungen bewerkstelligen können, denn es kann sich nur um Kleinigkeiten handeln", sagte Liborio Mazzagatti, Zweiter Vorsitzender des FC Teutonia 05 auf FuPa-Nachfrage.

Die Mitteilung des NFV im Wortlaut:

Die Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat 28 Vereinen dieZulassung für die Regionalliga Nord 2018/2019 erteilt. Dabei erhielten 21 Clubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sieben Vereine müssen im technisch-organisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2018/2019 erfüllen.

Drei Vereine erhielten mit dem heutigen Tag keine Zulassung, haben aber die Möglichkeit, bis zum 15. Mai 2018 weitere Unterlagen einzureichen.

Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen.

Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Peter Niemann (Bad Schwartau), Daniel Diebold (Bönningstedt) und Wolfgang Mickelat (Bad Zwischenahn).

Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2018/2019 erhalten:

Niedersachsen (17 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, VfL Oldenburg, VfL Osnabrück, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, U.S.I. Lupo Martini, 1.FC Germania Egestorf/Langreder, SSV Jeddeloh, 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim, SV Arminia Hannover

Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, Eintracht Braunschweig II, SV Meppen und VfL Osnabrück wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL/dem DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL/des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.

Die Vereine 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim, SSV Jeddeloh, VfL Oldenburg und SV Arminia Hannover erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.

Hamburg (4 Vereine): Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt, Altonaer Fußball-Club von 1893

Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.

Bremen (4 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV, Brinkumer SV, FC Oberneuland

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.

Die Vereine Bremer SV und Brinkumer SV erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.

Schleswig-Holstein (3 Vereine): SC Weiche Flensburg 08, Holstein Kiel II, VfB Lübeck

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel II wurden über den Lizenzierungsantrag bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.


Die Vereine Lüneburger SK Hansa, F.C. Teutonia Ottensen 05 und Eutin 08 erhalten an diesem Tag keine Zulassung. Alle drei Vereine haben aber die Möglichkeit, bis zum 15. Mai 2018 Unterlagen nachzureichen, um die Zulassung nachträglich zu erhalten.

(Quelle: NFV)

Aufrufe: 027.4.2018, 18:19 Uhr
Seweryn MalykAutor