2024-05-02T16:12:49.858Z

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Im Landgericht München wird am 28. September der Widerspruch des BFV gegen die einstweilige Verfügung Türkgücüs verhandelt. 
Im Landgericht München wird am 28. September der Widerspruch des BFV gegen die einstweilige Verfügung Türkgücüs verhandelt.  – Foto: Klaus Haag

BFV gegen Türkgücü München: Gerichtstermin für Verhandlung steht

Widerspruch gegen einstweilige Verfügung im DFB-Pokal

Der Streit um die DFB-Pokal-Teilnahme geht weiter. Türkgücü München und der Bayerische Fußball-Verband treffen sich Ende September vor Gericht.
  • Ende September verhandelt das Landgericht München den Widerspruch des Bayerischen Fußball-Verbandes gegen die einstweilige Verfügung von Türkgücü Münchens.
  • Der Drittliga-Aufsteiger hatte zwei Tage vor Anpfiff die DFB-Pokal -Partie zwischen dem FC Schalke 04 und dem 1. FC Schweinfurt per Gerichtsentscheid gestoppt.
  • Türkgücü München will selbst in der 1. Hauptrunde gegen die Knappen in Gelsenkirchen antreten.

München - Im Streit mit Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München um den DFB-Pokalgegner des Bundesligisten FC Schalke 04 wird der Widerspruch des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) am 28. September vor dem Münchner Landgericht verhandelt. Die mündliche Verhandlung wurde für 10.30 Uhr anberaumt.

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DFB-Pokal: Türkgücü München stoppt Schalke 04 gegen Schweinfurt per Einstweiliger Verfügung

Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Münchner Landgerichtes hatte am vergangenen Freitag nach der kurzfristigen Klage des Drittliga-Aufsteigers Türkgücü München eine Einstweilige Verfügung erlassen, die zur Aussetzung der nur zwei Tage später geplanten Partie in Gelsenkirchen zwischen dem Viertligisten FC Schweinfurt 05 und Schalke durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) führte.



Die Unterfranken hatten sich am Montag ausführlich zu Wort gemeldet und der Darstellung Türkgücü Münchens widersprochen, der Verein hätte sich juristisch gegen den Aufstieg der Münchner in Stellung gebracht: „Wenngleich mindestens die Nennung der Hauptspielstätte unzutreffend war und unserer Ansicht nach auch sonst Regularien zumindest großzügig ausgelegt worden sind, haben wir nie Klage eingereicht und werden es auch ausdrücklich nicht tun“, sagt Geschäftsführer Markus Wolf in der Stellungnahme. „Wir wollen dies rechtzeitig vor dem Start der 3. Liga am Wochenende klar bekannt geben, um weitere Spekulationen und ein noch größeres Anheizen des Themas zu verhindern.“

Der Regionalligist wünscht „der Mannschaft, dem Trainerteam und den Fans“ dennoch „viel Erfolg in der 3. Liga. Über die DFB-Pokalteilnahme werden nun gezwungenermaßen Juristen entscheiden.“

Aufrufe: 017.9.2020, 11:02 Uhr
Münchner Merkur / Redaktion Münchner MerkurAutor