2024-05-24T11:28:31.627Z

Ligabericht

DFB verhandelt Ende Februar im Fall Energie Cottbus

Bundesgericht verhandelt Revision des Kontrollausschusses nach der erfolgreichen Berufung des FCE gegen ein Urteil des NOFV

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 27. Februar 2018 ab 11 Uhr in Frankfurt mündlich die Revision des DFB-Kontrollausschusses gegen das Urteil des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vom 8. Januar 2018 in Sachen Energie Cottbus.
Das teilte der DFB am Mittwoch mit. Geleitet wird demnach am 27. Februar die Verhandlung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichtes.

Das NOFV-Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24. November 2017 gegen Energie Cottbus wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus am 28. April 2017 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen hat der DFB-Kontrollausschuss Revision eingelegt. Grundlage dafür ist Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen.

Dieses erneute Urteil sorgte im November für große Verwunderung bei den Lausitzern. Cottbus wurde eine Geldstrafe von 5.000 Euro auferlegt, von denen 2.000 Euro in präventive Maßnahmen investiert werden sollen. Zudem sollte bis zum 28. Februar 2018 ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim Verband vorgelegt werden. Der Verband begründet das Urteil folgendermaßen: "Während des Spiels gegen den SV Babelsberg am 28.04.2017 in Babelsberg war es im Fanblock der Cottbuser Anhänger mehrfach zu rechtsradikalen und antisemitischen Verfehlungen gekommen. Diese Vorfälle sind dem NOFV-Sportgericht erst nach Abschluss eines vorhergehenden Sportstrafverfahrens gegen den FC Energie Cottbus (wegen des Einsatzes von Pyrotechnik und Platzstürmungen bei diesem Spiel) konkret angezeigt und bekanntgemacht worden. Das NOFV- Sportgericht hatte daher von Amts wegen ein weiteres Sportstrafverfahren gegen den FC Energie Cottbus eingeleitet."

Gegen das Urteil war Energie nach "intensiver Prüfung, Beratung und Konsultation des Rechtsbeistandes" in Berufung gegangen. Diese war erfolgreich. Das Verbandsgericht des NOFV teilte Energie Anfang Januar mit, dass das Urteil des NOFV-Sportgerichts in Gänze aufgehoben wurde. Daraufhin schaltete sich aber sofort der DFB ein. Der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagte damals: "Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts. Daher habe ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden."

Aufrufe: 07.2.2018, 16:59 Uhr
bocAutor