2024-05-28T14:20:16.138Z

Pokal
Bereits in der Halbzeitpause rauchte es im Landespokalfinale in Babelsberg gewaltig. Foto: Bock
Bereits in der Halbzeitpause rauchte es im Landespokalfinale in Babelsberg gewaltig. Foto: Bock

Babelsberg darf doch am Landespokal teilnehmen

Das Verbandsgericht hat den Pokal-Ausschluss des Regionalligisten aufgehoben

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Der SV Babelsberg 03 darf in dieser Saison doch am AOK Landespokal Brandenburg teilnehmen. Das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes (FLB) hob am Donnerstag den in erster Instanz verhängten Ausschluss auf.

Der Grund für den in ersten Instanz verhängten Ausschluss waren die Vorkommnisse im Landespokalfinale im Mai dieses Jahres, als Anhänger des SV Babelsberg nach dem Spiel Böller aufs Feld warfen und so die Siegerehrung für den FC Energie Cottbus verhinderten - ein bisher einmaliger Fall in Brandenburg. Bereits in der Halbzeitpause des Spiels waren damals auf der Gegengerade Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet worden.

Das Sportgericht des FLB hatte den Klub deshalb in dieser Pokalsaison gesperrt, aber vorbehaltlich dennoch bei der Auslosung der ersten Runde teilnehmen lassen. Der Grund: Babelsberg legte mit Hilfe eines Anwalts Berufung ein und versuchte in einer 21-seitigen Schrift unter anderem ausführlich darzulegen, warum der Verein nicht aus dem Wettbewerb fliegen dürfe.

Am Donnerstag hatte sich nun das Verbandsgericht mit der Sache beschäftigt, nachdem ein erster Verhandlungstermin am vergangenen Wochenende ausfallen musste. Anne Engel, Geschäftsführerin des FLB, erklärte am Freitagmorgen gegenüber FuPa Brandenburg: "Der Pokalausschluss ist aufgehoben, aber unter diversen Auflagen." Welche genau das sind, dazu laufen noch die internen Abstimmungen. Engel wollte nur soviel verraten: "Sie sind vielseitig." Die Details will der Verband in den kommenden Tagen bekanntgeben.

Damit darf der Regionalligist nun doch in der kommenden Woche in der ersten Runde des AOK Landespokals zum Landesligisten Pritzwalker FHV reisen.

Aufrufe: 010.8.2018, 10:40 Uhr
Marc Schütz/Sven BockAutor